Rund 7.700 Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern eine betriebliche Krankenversicherung an, so der Stand am 31.12.2018. Das ist eine Verdopplung in nur drei Jahren . Zum selben Stichtag 2015 bieten nur 3.848 Unternehmen diese Leistung an. Ein Kommentar von Uwe Laue, Vorsitzender des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV).
Das stark wachsende Interesse an der betrieblichen Krankenversicherung zeigt, dass Unternehmen und Belegschaften in Eigeninitiative und mit Hilfe der Privaten Krankenversicherung Lösungsmöglichkeiten für eine zusätzliche Absicherung im Krankheitsfall finden können, die Vorteile für alle bieten.
Unverständnis über Ideen aus dem Finanzministerium
Mehr als 750.000 Beschäftigte kommen dadurch bereits in den Genuss zusätzlicher Gesundheitsleistungen. Und immer mehr Arbeitgeber nutzen sie als erfolgreiches Instrument, um Fachkräfte zu gewinnen und sie langfristig an die Betriebe zu binden.
Umso unverständlicher ist es, dass das Bundesfinanzministerium dieser sinnvollen Absicherungsmöglichkeit weiter Steine in den Weg legen will. Denn nach dem Entwurf für das Jahressteuergesetz sollen Beiträge des Arbeitgebers zu Leistungen der Zukunftssicherung vom ersten Euro an als steuerpflichtiger „Barlohn“ eingeordnet werden. Damit möchte das Ministerium mehrere Urteile des Bundesfinanzhofs aushebeln, der solche Versicherungen als steuerlich begünstigten „Sachlohn“ ansieht.
Der Steuervorteil soll nach dem Entwurf jedoch weiterhin zum Beispiel für Tankgutscheine gelten. Es ist weder nachvollziehbar noch akzeptabel, wenn Leistungen zu Gunsten der Gesundheit belastet werden – gleichzeitig aber klimaschädliche Leistungen wie Tankgutscheine steuerlich gefördert werden sollen
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