Exklusiv-Beitrag: bKV – sie wächst und wächst und wächst…

Und in Zukunft wohl auch immer stärker vom Thema Pflegebedürftigkeit. Aktuell gibt es rund 5,1 Millionen Pflegebedürftige in Deutschland. Tendenz steigend. Nimmt man den erweiterten Pflegebegriff als Grundlage, sind dies 5,4 Millionen. Bis 2030 soll die Zahl auf 5,4 beziehungsweise 6,1 Millionen Pflegebedürftige steigen. „Angesichts der Entwicklung muss die Frage gestellt werden, in welchem Umfang dies in Zukunft noch durch das umlagenfinanzierte Sozialsystem finanziert werden kann.

Angesichts der demografiebedingten Probleme der Umlagefinanzierung sollte diese nicht weiter ausgeweitet werden, sondern mehr Elemente der Kapitaldeckung in die Pflegevorsorge eingeführt werden – sei es in der sozialen Pflegeversicherung, der Pflegezusatzversicherung auf Einzelbasis oder der betrieblichen Pflegeversicherung“, zeigt sich die Hallesche Direktionsbevollmächtigte Birken überzeugt. Eine staatlich geförderte betriebliche Pflegeversicherung könnte nach Ansicht der Expertin den zusätzlichen Push bringen, den das Land bräuchte, um eine flächeneckendere Absicherung der großen Pflegelücke zu erreichen.

„Eine staatlich geförderte betriebliche Pflegeversicherung hat das Potenzial, Leistungslücken zu schließen“

Eric Bussert, Hanse Merkur

Zustimmung kommt von Hanse Merkur-Vertriebsvorstand Eric Bussert. „Grundsätzlich würden wir eine staatlich geförderte Pflegeversicherung begrüßen. Jedoch ist es wichtig, dass die Ausgestaltung der Förderung weniger bürokratisch und verwaltungsintensiv wäre als es bei der Förderung des „Pflege-Bahrs“ der Fall ist“, sagt er. Eine einfache und zielgerichtete Umsetzung wäre dabei der Entfall der vorgelagerten Besteuerung. Viele Unternehmen hätten die Freigrenze des Sachlohns für Einzelne oder alle Mitarbeiter bereits ausgeschöpft, sodass hier eine Versteuerung notwendig sei, die die Absicherung unnötig verteuere.

„Selbstverständlich dürfen die Leistungen aus dieser betrieblichen Pflegezusatzversicherung auch nicht nachgelagert versteuert werden. Eine staatlich geförderte betriebliche Pflegeversicherung nach dem Kapitaldeckungsverfahren hat das Potenzial, Leistungslücken zu schließen und sich als drittes Standbein neben der gesetzlichen Pflegeversicherung und der privaten Pflegezusatzversicherung zu etablieren“, zeigt sich Bussert überzeugt.

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