Blitzbilanz 2022: 170 Millionen Euro Schaden durch Blitzeinschläge

Mehrere Blitze am Nachthimmel
Bildagentur PantherMedia / stnazkul
Mehrere Einschläge gleichzeitig: Gewitter über einer Großstadt

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat die Blitzbilanz für 2022 vorgestellt. Demnach ging die Anzahl der Schäden um 50.000 zurück. Insgesamt mussten die Versicherer gegenüber 2022 40 Millionen Euro weniger zahlen.

Die Zahl der Blitzschäden und die entsprechenden Entschädigungsleistungen der Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen sind im vergangenen Jahr zurückgegangen. „Insgesamt leisteten die Versicherer rund 170 Millionen Euro für 160.000 Blitz- und Überspannungsschäden“, sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Das zeigt die GDV-Blitzbilanz 2022.  

„Die Schadensumme ging im Vergleich zu 2021 um 40 Millionen Euro zurück, die Anzahl der Schäden um 50.000“, so Asmussen. Gestiegen ist hingegen der Schadendurchschnitt. Er liegt aktuell bei 1.070 Euro (2021: 990 Euro). „Der hohe Schadendurchschnitt ist auf technisch immer besser ausgestattete Gebäude und Haushalte zurückzuführen“, sagt Asmussen. Typische Blitzschäden sind zerstörte Dachflächen sowie Überspannungsschäden, beispielsweise verschmorte Steckdosen, defekte Computer oder Telefonanlagen, aber auch Schäden an der Haustechnik, wie etwa an der Heizungssteuerung oder der Heizungsanlage.

Größte Blitzgefahr im Juni

Insgesamt wurden 2022 nach Angaben des Blitz-Informationsdienstes von Siemens über 240.000 sogenannte Wolke-Erde-Blitze registriert. Das ist der niedrigste Wert seit Beginn der Statistik 1999. Die meisten davon (rund 64.000) wurden im Juni gezählt. Damit ist die Gefahr eines Blitzeinschlages in diesem Monat am größten. Im März wurden mit 49 die wenigsten Wolke-Erde-Blitze gezählt. Im langjährigen Durchschnitt (1999-2022) werden jährlich rund 670.000 Wolke-Erde-Blitze registriert.  

Nach einem Blitzeinschlag übernimmt die Wohngebäudeversicherung Schäden am Dach, Mauerwerk oder Überspannungsschäden an fest eingebauten elektrischen Installationen wie Heizungssteuerungen. Gedeckt sind laut GDV auch Aufräumarbeiten und die Sicherung des Grundstücks. Schäden an beweglichem Eigentum in der Wohnung oder im Haus trägt hingegen die Hausratversicherung. Dazu zählen etwa Computer, Fernseher oder andere technische Geräte. Mit einem äußeren und inneren technischen Blitz- und Überspannungsschutz können Schäden weitgehend verhindert werden.

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