?Paragraf 2b wird aufgehoben?, lautet einer der Kernsätze eines Gesetzentwurfs, mit dem das Bundesfinanzministerium (BMF) seine in den vergangenen Wochen viel diskutierten Pläne zur Abschaffung der Steuersparfonds in die Tat umsetzen will. Der Entwurf, der cash-online vorliegt, sieht vor, anstelle des Paragrafen 2b einen Paragrafen 15b ins Einkommensteuergesetz einzufügen.
Dieser soll festlegen, dass Verluste aus so genannten Steuerstundungsmodellen, die mehr als zehn Prozent des Eigenkapitals ausmachen, künftig weder mit Einkünften aus Gewerbebetrieb noch mit solchen aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden dürfen. Lediglich die Verrechnung mit Einkünften aus derselben Quelle soll demnach in Zukunft statthaft sein.
Als Steuerstundungsmodell definiert das BMF in seinem Entwurf Konstruktionen, durch die ?aufgrund einer modellhaften Gestaltung steuerliche Vorteile in Form negativer Einkünfte erzielt werden sollen.? Dies sei der Fall, wenn ein Anbieter mittels eines vorgefertigten Konzeptes Steuerpflichtigen die Möglichkeit bietet, zumindest in der Anfangsphase der Investition prognostizierte Verluste mit übrigen Einkünften verrechnen zu können. Ohne Belang sei dabei, auf welchen Vorschriften die negativen Einkünfte beruhen.
Fonds, die vor dem 18. März mit dem Außenvertrieb begonnen haben und denen der Anleger vor dem 1. Oktober beitritt, genießen gemäß einer geplanten Übergangsregelung Vertrauensschutz und sollen von der Novelle ausgeschlossen sein.
Laut Begründung will das BMF mit der geplanten Gesetzesänderung vor allem gegen gewerbliche Medien- und Wertpapierhandelsfonds vorgehen. Durch die Einbeziehung gewerblicher Verluste bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung werden allerdings auch geschlossene Immobilienfonds explizit eingeschlossen.
Nicht betroffen dagegen sollen Fonds sein, die mit steuerfreier Rendite werben. Namentlich genannt werden vom BMF in diesem Zusammenhang vermögensverwaltende Private Equity- und Venture Capital-Fonds. ?Aber auch nicht gewerblich tätige Fonds, die in Lebensversicherungen investieren, wären von dieser Regelung nicht betroffen?, schreibt das Ministerium.
Durch die Maßnahme sollen laut BMF Steuermindereinnahmen von 2,5 Milliarden Euro vermieden werden. Inwieweit Steuerstundung, wie sie die fokussierten Anlagemodelle dem Namen nach und auch faktisch betreiben, unterm Strich zu Steuermindereinnahmen führen kann, lassen die Berliner Experten allerdings offen.