Doch wie die BaFin ihr Wissen um Restschuldversicherungen konkret berücksichtigt, ob und ggf. was rausgerechnet wurde, will die Aufsicht trotz erneuter Nachfrage nicht preisgeben.
„Bei der Verwendung für weitere Analysen hat die BaFin diesem Umstand selbstverständlich in angemessener Weise Rechnung getragen“, werden nebulös konkrete Angaben vermieden.
Zweifel: Experten sehen keine Möglichkeiten zur sauberen Berechnung
Branchenexperten bezweifeln, dass es der BaFin möglich war, die Daten zur Restschuldversicherung sauber rauszurechnen. „Aufgrund der komplexen Ermittlung der Zahlen bei der LVRG-Erhebung ist der BaFin ein Rausrechnen der Restschuldversicherungs-
Künftige Zahlungen für Vermittler mussten hochgerechnet werden, dabei Storno- und Sterblichkeitswahrscheinlichke
„Angaben beziehen sich auf geleistete Zahlungen an Vermittler insgesamt“
Erhalten hat die BaFin den finalen Barwert. Wie soll die BaFin bei so einer Komplexität irgendetwas rausrechnen“, bezweifelt ‚versicherungstip‘-
Dort heißt es unmissverständlich: „Die Angaben im Text beziehen sich auf die im Jahr 2017 geleisteten Zahlungen an Vermittler insgesamt.“ Es dürfte Gründe haben, dass die BaFin im Juli 2019 eine erneute Abfrage unter Lebensversicherern zu den Zahlungen an Versicherungsvermittler zum Neugeschäft 2018 gestartet hat, bei der nun die Daten zur Restschuldversicherung getrennt erhoben werden.
Komplexität des Zahlenwerks führt beim BMF zu Fehlinterpretationen
Offenbar hat die Komplexität des Zahlenwerks selbst beim BMF zu Fehlinterpretationen geführt. In der bis heute nicht veröffentlichten Nachfolgeversion des Provisionsdeckel-
In der Tabellenkopfzeile sind vier Vertriebswege aufgeführt, in der linken Tabellenspalte ‚Minimum‘, ‚Gewichtetes arithmetisches Mittel‘ und ‚Maximum‘. Demnach sind unter Maximum die höchsten je Vertriebsweg gezahlten Abschlussprovisionen aufgeführt.
Seite 3: Auch das BMF interpretiert falsch