So ganz ist die Regierungsarbeit in Berlin angesichts des aktuellen Wahl- und Nachwahltrubels offenbar doch nicht zum Stillstand gekommen. In einer Sitzung der Länderreferenten und Abteilungsleiter der obersten Finanzbehörden im September jedenfalls wurde gemeinsam mit dem Bundesfinanzministerium (BMF) beschlossen, dass alle US-Policenfonds im Zweitmarkt Lebensversicherungen gewerblich eingestuft werden.
Betroffen sind auch Fonds, die im Rahmen der Emissionsprospekte vermögensverwaltend konzipiert wurden. Damit hat die seit mehr als einem Jahr bestehende Ungewissheit über die steuerliche Einstufung von US-Policenfonds vorläufig ein Ende.
Der Bundesverband Vermögensanlagen im Zweitmarkt Lebensversicherungen e. V. (BVZL) will diese Entscheidung keinesfalls akzeptieren und die Auseinandersetzung mit den Finanzbehörden gegebenenfalls auf dem Rechtsweg fortsetzen.
?Der Inhalt dieses Beschlusses trägt stark willkürliche Züge und widerspricht den von der Finanzverwaltung selbst aufgestellten Grundsätzen zur Abgrenzung von gewerblicher und vermögensverwaltender Tätigkeit?, sagt Jörg Weidinger, Steuerexperte und Beirat des BVZL. ?Wir haben zuverlässige Informationen, dass die Länderreferenten sich zunächst mehrheitlich für eine vermögensverwaltende Einstufung der Policenfonds ausgesprochen hatten, diese Entscheidung dann jedoch von den Abteilungsleitern wiederum revidiert wurde.?
Einen offiziellen BMF-Erlass in dieser Sache wird es laut BVZL nicht geben. Stattdessen sei damit zu rechnen, dass die Länderfinanzministerien die Oberfinanzdirektionen über den Sachstand in Kenntnis setzen und die Oberfinanzdirektionen entsprechende Verfügungen erlassen werden.