Ferner plane der Finanzminister, die Prospekthaftungsansprüche von Kunden zukünftig nach den allgemeinen Fristen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) verjähren zu lassen und nicht nach den kürzeren des Paragrafen 46 Börsengesetz. Der Entwurf schafft aus Sicht des VGF insgesamt keinen klaren und transparenten Rechtsrahmen. Statt vieler Änderungen in vielen Gesetzen wäre eine spezialgesetzliche Regelung wesentlich sinnvoller.
BVI gegen lange Haltefristen für Privatanleger
Doch auch andere Anlageklassen, darunter offene Immobilienfonds, sollen neu geregelt werden: So sieht der Entwurf eine zweijährige Mindesthaltedauer für neue Anleger offener Immobilienfonds vor sowie eine Kündigungsfrist zwischen sechs und zwölf Monaten vor Rückgabe der Anteile. Damit müssten sich Neuanleger bei ihrem Engagement für zweieinhalb bis vier Jahre festlegen.
Der Frankfurter BVI Bundesverband Investment und Asset Management hat bereits angekündigt, sich gegen eine derart langfristige Bindung – zumindest für Privatanleger – einsetzen zu wollen. Obwohl auch geplant sei, dass die Fonds zum Ausgleich für die Mindesthaltefrist eine Mindestausschüttung von 50 Prozent der Erträge vornehmen sollen. Derzeit sind sechs offene Immobilienfonds wegen Liquiditätsmangel eingefroren und nehmen keine Anteilsscheine zurück.
Und auch von den anderen Verbänden ist Widerstand gegen ein Gesetz in Form des vorgelegten Entwurfs zu erwarten: Er könne nach Auffassung des VGF „nur der Auftakt für eine inhaltliche Diskussion sein. Änderungen sind unumgänglich, um am Ende marktgerechte und wirksame Regelungen zu haben“, heißt es in der heutigen Stellungnahme.
Schafft das BMF ein bürokratisches Monster?
Aus der Sicht von VOTUM-Verbands-Chef Klein widerspricht das Papier zudem gegen den Koalitionsentwurf: „Darin haben sich die Parteien auf eine Regulierung der freien Berater nach den Vorgaben des Versicherungsvermittlergesetzes festgelegt. Anstatt die dort transparenten und bewährten Verbraucherschutzvorschriften zu übernehmen, die insbesondere eine Verantwortung des Einzelnen vorsehen, schafft das Bundesfinanzministerium ein bürokratisches Monster. Der Verband wird sich in der Anhörung im Bundesfinanzministerium am 31. Mai 2010 für eine eigenständige Regulierung der freien Berater und der Existenzsicherung ihrer Selbstständigkeit einsetzen“, kündigt Klein an.
Wie eine Sprecherin des Ministeriums auf Anfrage von cash-online mitteilte, soll die Abstimmung des Diskussionsentwurfs mit den verschiedenen Interessenverbänden Ende Mai beendet werden, damit er im Kabinett noch vor der Sommerpause abschließend beraten werden und das formelle Gesetzgebungsverfahren auf den Weg gebracht werden kann. Ob das Gesetz noch im laufenden Jahr durch Bundesrat und Bundestag verabschiedet würde, ließe sich heute noch nicht absehen, so die Ministeriumssprecherin. (af)
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