Der Bundesverband Investment und Asset Management BVI begrüßt den Entwurf einer EU-Richtlinie für gemeinsame Standards bei Kapitalanlageprodukten.
BVI-Präsident Dr. Wolfgang Mansfeld unterstützt das Ziel der EU-Kommission, für Investmentfonds, fondsgebundene Lebensversicherungen, Zertifikate und Bankeinlagen einheitliche Informations- und Offenlegungspflichten gegenüber Kunden sowie vergleichbare Vertriebsregeln zu erreichen: ?Es gibt keinen Grund, warum Anlageprodukte für Privatanleger unterschiedlichen Regeln unterworfen sein sollten. Die Absicht, Vergleichbarkeit zwischen den einzelnen Produkten zu schaffen und Anlegerschutz auf hohem Niveau zu sichern, ist ein Schritt zu fairem Wettbewerb und ein gutesSignal für alle Anleger.? Insbesondere die Offenlegung von Interessenkonfliktenund Kosten werde von der Investmentfondsbranche begrüßt.
Unterschiedliche Regulierungsstandards hätten bislang eine produktübergreifende Vergleichbarkeitverhindert, so Mansfeld weiter.Nach Einschätzung der EU-Kommission liefere die mit der letzten Novelle der Investmentrichtlinie eingeführte so genannte „Key Investor Information“ einen guten Maßstab für anlegerfreundliche Informationen. Diese Key Investor Information soll den bisherigen vereinfachten Prospekt ersetzen und auf zwei Seiten klar und verständlich über Produkteigenschafteninformieren.
BVI-Präsident Mansfeld erklärt: „Die Ausdehnung dieses Standards auf andere Anlageprodukte ist nach Ansicht des BVI essenziell,um Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern. In der Vergangenheit sind vergleichbare Anlagestrategien in unterschiedlich transparenten Produkthüllen angeboten worden.“ Mit einem produktneutralen Regulierungsansatz werde daher ein Beitrag zu mehr Anlegerschutz geleistet. (mr)