Brandgefährlich: Gut versichert durch die Weihnachtszeit

Bianca Boss
Foto: BdV/Achenbach
Bianca Boss, BdV-Vorständin

Ob Adventskranz oder Weihnachtsbaum – zur besinnlichen Jahreszeit holen sich viele Menschen wahre Brandbeschleuniger ins Haus. Welches die wichtigsten Versicherungen für den Brandfall sind, verrät der Bund der Versicherten.

Ob Adventskranz oder Weihnachtsbaum – zur besinnlichen Jahreszeit holen sich viele Menschen wahre Brandbeschleuniger ins Haus. Rund 6.000 Brände mit etwa 27 Millionen Euro Schaden listet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft rund um die Weihnachtszeit für 2023. „Fängt die Weihnachtsdekoration Feuer, ist nicht garantiert, dass Versicherer komplett für die Schäden aufkommen. Kerzen und andere potenzielle Brandquellen sollte man daher nie unbeaufsichtigt lassen“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss. Die wichtigsten Versicherungen für einen potenziellen Brandfall sind nach Boss Angaben die Privathaftpflicht-, für Gebäudeeigentümer die Wohngebäude- sowie bei sehr wertvollem Hausrat die Hausratversicherung.

Fängt beispielsweise der Tannenbaum in der eigenen Wohnung Feuer und der Brand beschädigt die Nachbarwohnung, greift die Privathaftpflichtversicherung sofern der Schaden beispielsweise fahrlässig verursacht wurde. Die Versicherungssumme sollte mindestens 15 Millionen Euro pauschal für Sach-, Personen- und Vermögensschäden betragen, empfiehlt die Expertin. Ohne eine Privathaftpflichtversicherung drohen im schlimmsten Fall sehr hohe und unter Umständen langandauernde Schadensersatzzahlungen. „Schließlich haftet man mit seinem Vermögen und Einkommen“, sagt Boss.

Privathaftpflicht essenziell

Auch im Falle eines Mietverhältnisses kommt der Privathaftpflichtversicherung eine entscheidende Bedeutung zu. Insbesondere dann, wenn bei einem Brand Mietsachen beschädigt werden. Dazu zählen unter anderem das festverbaute Inventar wie Badewannen, Fußböden oder Einbauküchen. „Mieter und Mieterinnen sollten daher sicherstellen, dass ihre Privathaftpflichtversicherung Mietsachschäden – einschließlich Wohnräumen, Gebäuden und Grundstücken – in ausreichender Höhe abdeckt“, sagt Boss.


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Bei Brandschäden am Gebäude sei es für Immobilieneigentümer wichtig, über eine Wohngebäudeversicherung zu verfügen. „Sie übernimmt die Reparaturkosten sowie die Kosten des Wiederaufbaus, sollten Schäden durch Feuer oder Löschwasser direkt am Gebäude entstehen“, sagt Boss. Dazu zählen beispielsweise Schäden an Türen, am Mauerwerk oder fest verklebten Parkettböden.

Die Hausratversicherung deckt Schäden, die durch Feuer oder Löschwasser an beweglichen Gegenständen wie Möbeln, Kleidung oder Weihnachtsgeschenken entstehen. Die Versicherung ist immer dann sinnvoll, wenn Verbraucherinnen und Verbraucher nicht den gesamten Hausrat ersetzen könnten, ohne dabei ihren Lebensstandard zu gefährden, heißt es vom BdV.

Gute Tarife schließen Einwand der groben Fahrlässigkeit aus

Damit die Versicherer bei der Schadenregulierung keine Abzüge vornehmen, ist es wichtig, dass der Versicherer auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet. „Gute Tarife verzichten vollständig auf das Recht, die Versicherungsleistung zu kürzen, wenn der Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Wir empfehlen daher, dass in den Versicherungsverträgen der Einschluss solcher Schäden bis zur vollen Höhe der Versicherungssumme besteht“, betont die Versicherungsexpertin Boss.

Andernfalls könne es passieren, dass der Versicherer seine Leistungen kürzt. Zum Beispiel, wenn der Versicherungsnehmer oder die Versicherungsnehmerin brennende Kerzen unbeaufsichtigt gelassen hat. „In solchen Fällen wird eine grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls vorgeworfen und die Entschädigungsleistung würde drastisch gekürzt“, so Boss. Ob der Versicherer wegen grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls Leistungen verweigern kann, ist laut BdV aber vom Einzelfall abhängig.

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