Brexit: „Standard Life trifft alle Vorkehrungen“

Cash.: Welche Auswirkungen wird der Austritt auf die Fondspolicen-Kunden hierzulande haben? Welche Folgen hat der Austritt auf die Kapitalanlage? Welche auf die Versicherungsverträge?

Nuschele: Die laufenden Verträge werden fortgeführt und es gilt unverändert das deutsche Versicherungsvertragsrecht. Die Kapitalanlagen werden auch weiterhin mit der gewohnten Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit gemanagt werden und wie erwähnt werden Kunden auch weiterhin von einem sehr guten Service profitieren.

Wir wollen für die Kunden also ein Maximum an Kontinuität sicherstellen und werden sie auch künftig mit qualitativ hochwertigen Vorsorgelösungen unterstützen, die sie zur Erreichung ihrer finanziellen Ziele benötigen.

Cash.: In Deutschland sind Versicherungskunden durch Protektor geschützt. In GB durch den FSCS. Was geschieht im Falle einer Insolvenz von Standard Life? Wie sind die Kunden hierzulande abgesichert?

Wie erwähnt, wird Standard Life Deutschland Teil von Standard Life International und damit einer irischen Versicherungsgesellschaft sein. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass die Versicherungsverträge nach der Übertragung nicht mehr unter dem Schutz des britischen Financial Services Compensation Scheme (FSCS) stehen.

Kunden müssen sich aber keine Sorgen machen: Zum einen wird Standard Life International auch weiterhin ein gut geführtes, gut reguliertes und gut kapitalisiertes Unternehmen sein. Wir halten daher die Wahrscheinlichkeit für gering, dass Vertragsinhaber diese Art von Deckung benötigen.

Irischer Kundenschutz

Zum anderen gibt es auch im irischen System einen Schutz für Kunden. Es gelten EU-weite aufsichtsrechtliche Anforderungen, die in Irland ebenso wie in Großbritannien, Deutschland und Österreich anzuwenden sind.

Diese verpflichten die Versicherer in Irland, also auch Standard Life International, getrennt gehaltene Kapitalanlagen in einem Umfang vorzuhalten, die die Verpflichtungen gegenüber den Inhabern von Versicherungsverträgen bedecken.

Im unwahrscheinlichen Fall einer Insolvenz haben Inhaber von Verträgen, abgesehen von sehr begrenzten Ausnahmen, vorrangig Zugriff auf dieses Kapital.

Interview: Jörg Droste

Fotos: Shutterstock, Standard Life

 

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