Unsicher wäre vor allem die Lage von Millionen EU-Bürgern in Großbritannien und Briten in der EU. Die EU-Kommission plädiert hier für „einen großzügigen Ansatz“. Sie schlägt vor, dass die EU-Staaten möglichst einheitlich einen legalen Aufenthaltsstatus gewähren.
Zudem sollen die EU-Staaten Absprachen zur Sozialversicherung zu treffen, also etwa die Fortsetzung von Krankenversicherungsschutz. Auch hier will die EU Vereinbarungen auf Gegenseitigkeit mit Großbritannien.
Sind Grenzbehörden vorbereitet?
Für die Zollabfertigung schlägt die EU-Kommission vor, dass Zollerklärungen vor der Ausfuhr nach Großbritannien beziehungsweise vor der Einfuhr auf EU-Gebiet eingereicht werden müssen.
Darüber hinaus ermahnt die Kommission die EU-Staaten dringend, ihre Grenzbehörden darauf vorzubereiten, dass nach einem No-Deal-Brexit Zölle erhoben werden müssten.
Zudem sollen Sonderregeln einigen Finanzdienstleistern mit Sitz in Großbritannien erlauben, zunächst weiter in der EU tätig zu sein, um Turbulenzen an den Finanzmärkten abzuwenden.
Seite vier: Inhalt des Austrittsvertrags