„Wir sind der Meinung, dass ein Provisionsverbot nicht verhältnismäßig wäre und die Besonderheiten und/oder Unterschiede zwischen den verschiedenen EU-Märkten und Anlageprodukten nicht berücksichtigen würde. Ein solches Verbot würde für viele Verbraucher – insbesondere für kleinere Sparer – eine Beratungslücke schaffen“, schreiben BVK-Präsident Michael H. Heinz und BDVM-Präsident Thomas Haukje. Schließlich sei insbesondere in Deutschland die Provisionsvermittlung seit vielen Jahrzehnten etabliert, wohingegen die Honorarberatung bisher nicht angenommen werde.
Die beiden Vermittlerverbände geben der EU-Kommissionspräsidentin zu bedenken, dass es aus wirtschaftlicher Sicht kein alleiniges Vergütungssystem geben sollte. Denn gerade die Koexistenz verschiedener Systeme beinhalte eine Freiheit für Verbraucher, sich auf transparenter Basis zu entscheiden, welchem sie den Vorzug geben. Diese Wahlfreiheit garantiere wettbewerbsfähige, effiziente und dynamische Märkte zum Wohle der Verbraucher.