Studien zeigen, dass Arbeitnehmer in KMU neben einem Arbeitgeberzuschuss insbesondere planbare Leistungen (Garantien), verständliche Informationen und eine persönliche Beratung zum bAV-Angebot wünschen. Gerade zu den letzten beiden Punkten hat das BRSG aber weder für KMU noch für die Beschäftigten die passenden Antworten.
Das Sozialpartnermodell
Eine entscheidende Neuerung des BRSG ist das Sozialpartnermodell. Künftig kann durch Tarifvertragsparteien eine neue Zusageart in Form einer reinen Beitragszusage vereinbart werden. Hier dürfen weder in der Ansparphase noch im Leistungsbezug Garantien ausgesprochen werden.
Bei der reinen Beitragszusage können die sogenannten „Zielrenten“ höher ausfallen als bei klassischen Garantiemodellen, in der Höhe aber auch schwanken. Insbesondere Schwankungen nach unten werden die Sozialpartner vor argumentative Herausforderungen stellen.
Ein Sicherungsbeitrag des Arbeitgebers zum Aufbau eines „Puffers“ kann dabei ein Argument sein, das die Arbeitnehmerseite beruhigt. Den Wegfall der Einstandspflicht („pay and forget“) werden Arbeitgeber mit Sicherheit positiv werten, da sie so nicht mehr haften müssen.
Fazit
Mit dem Sozialpartnermodell werden neue Wege in der bAV beschritten. Die alte bAV-Welt wird dabei nicht abgelöst, sondern ergänzt. Zusammen mit neuen allgemeinen Rahmenbedingungen ergeben sich starke Impulse für die bAV.
Allerdings müssen die neuen Möglichkeiten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern auch angenommen werden. Für die Anwendung der „Zielrente“ in den nicht tarifgebundenen kleinen und mittleren Unternehmen bestehen hier begründete Zweifel.
Der Autor ist Leiter Direktionsbeauftragte bAV der Canada Life Deutschland und Mitglied im Fachkreis bAV der Deutsche Makler Akademie (DMA), für die er sich auch als Trainer engagiert. Die DMA bietet Seminare zum Betriebsrentenstärkungsgesetz an.
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