Die Allianz und die Münchner Gaststätte “Paulaner am Nockherberg” haben sich im Rechtsstreit um die Kosten für die Corona-Schließungen außergerichtlich geeinigt. Beide Parteien bestätigten am Mittwoch den Abschluss eines Vergleichs, äußerten sich aber nicht zu den Details. Beide Seiten seien zufrieden, sagte der Wirt des Nockherbergs, Christian Schottenhammel. Die mit Spannung erwartete Entscheidung des Verfahrens am Donnerstag entfällt damit.
Der größte deutsche Versicherungskonzern und die durch das im Fernsehen übertragene “Politiker-Derblecken” beim Starkbieranstich bundesweit bekannte Gaststätte hatten um gut 1,1 Millionen Euro gestritten. Schottenhammel hatte diese Summe für die sechswöchige Schließung seiner Gaststätte in der ersten Corona-Welle verlangt.
Im Vergleich könnte der Wirt eine nicht unerhebliche Summe erhalten haben, denn das Gericht hatte sich in der mündlichen Verhandlung durchaus positiv für ihn geäußert. “Wir sehen im vorliegenden Fall nichts, was dem Anspruch der Klägerin entgegen steht”, hatte die Vorsitzende Richterin Susanne Laufenberg im September gesagt.
Beim Hotel- und Gaststättenverband Dehoga Bayern hatte man ein klares Urteil zugunsten des Wirtes erwartet. “Es sah nach den Äußerungen des Gerichts ja sehr gut aus”, sagte Landesgeschäftsführer Tomas Geppert. “Allerdings hätte sich das Verfahren dann jahrelang über weiteren Instanzen hinziehen können. Man kann also jeden Wirt verstehen, der lieber einen Vergleich schließt, um das Geld direkt zu haben. Das gilt umso mehr als sich die Lage unserer Branche derzeit ja wieder zuspitzt.”
Kern des Rechtsstreits war, ob die Versicherung zahlen muss, obwohl das Coronavirus in den Policen nicht explizit genannt ist. Die Allianz hatte argumentiert, dass der Schutz nur dann gelte.
Schon in einem im Juli verhandelten Fall hatte das Münchner Landgericht aber die nicht eindeutig formulierten Versicherungsbedingungen des Branchenprimus kritisiert. Denn die Allianz hat in den entsprechenden Verträgen zwar eine Liste von Krankheiten und Erregern festgelegt, für die der Versicherungsschutz gilt – nicht erwähnte Erreger aber auch nicht ausdrücklich ausgeschlossen. Gleichzeitig hat die Allianz laut Gericht die Liste der im Infektionsschutzgesetz genannten Erreger nicht vollständig übernommen.
Die nun beendete Klage ist bei weitem nicht die einzige, der sich die Allianz gegenübersieht. Einem Sprecher des Konzerns zufolge gibt es deutschlandweit rund 100. Auch in München seien noch einige anhängig. Zudem gibt es auch Klagen gegen andere Versicherungen. So steht am Donnerstag ein weiterer Verkündungstermin in einem ähnlichen Fall zwischen dem Restaurant Emmeramsmühle und der Haftpflichtkasse an.
Ob es dabei zu einem Urteil kommt, ist noch nicht bekannt. Auch in diesem Fall wäre es für die anderen Klagen aber nur bedingt richtungsweisend. Jeder Fall müsse einzeln betrachtet werden, betonte der Allianz-Sprecher. Auch das Landgericht hatte sich im September ähnlich geäußert. Das gilt umso mehr bei verschiedenen Versicherungen, da deren Vertragsbedingungen voneinander abweichen. (dpa-AFX)