Bei der Risikoeinschätzung prüft der Versicherer ganz genau, ob und wie er den Versicherten versichern will. Hier schätzt er das Risiko ein, ob der Versicherte berufsunfähig werden könnte. So dann entscheidet der Versicherer, ob er Risiken ausschließen will oder einen erhöhten Beitrag (Prämie) einfordern will.
Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Versicherte ehrliche und korrekte Angaben zu seinem Gesundheitszustand macht. Ansonsten kann der Versicherer das Risiko nicht richtig einschätzen. Es würde also ein Vertrag zustande kommen, dem später der „Boden“ entzogen werden könnte.
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Falschangaben zum Gesundheitszustand rächen sich im Leistungsfall
Wie bereits angedeutet, ist der Versicherte gut beraten alle Angaben ehrlich und korrekt zu tätigen, damit der Versicherer das Risiko entsprechend kalkulieren kann. So dann hat der Versicherer im Leistungsfall auch zu leisten. Anderenfalls kann es passieren, dass der Versicherungsnehmer alle Prämien „umsonst gezahlt“ hat, denn diese gibt es nicht zurück, selbst wenn der Versicherer sich vom Vertrag löst. Vor diesem Hintergrund „währt ehrlich am längsten“.
Der Autor Björn Thorben M. Jöhnke ist Rechtsanwalt und Partner in der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB.
Foto: Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte