Top-BU, Basis-BU, EU: Neue Wege der Arbeitskraft-Absicherung

Monatsbeiträge von 300 Euro und mehr sind keine Seltenheit, in der Spitze bringt es ein Maurer bei Anbietern mit vielen Berufsgruppen mittlerweile auf einen Nettobeitrag von rund 410 Euro bei einer Rente von 1.500 Euro monatlich, bis zum Endalter 67 Jahre.

Der Preiswettbewerb unter den Versicherern und die zunehmende Anzahl von „Aktionen“ mit vereinfachter Gesundheitsprüfung und andere Fehlentwicklungen in der BU steuern am Interesse des Verbrauchers vorbei.

Seit Jahren splitten Versicherer die Prämien in mehr und mehr Berufsgruppen auf. War es bis vor wenigen Jahren noch üblich, nur zwischen kaufmännischen Berufen und Berufen mit körperlicher Tätigkeit zu unterscheiden, teilen Anbieter Neukunden mittlerweile in bis zu 24 verschiedene Berufsgruppen ein.

Ideenloser Preiswettbewerb

Dabei zeigt ein Preiswettbewerb immer auch Ideenlosigkeit an, die am Ende nicht selten zu Konkursen führt. Frei nach der Devise: Wem nichts mehr einfällt, der dreht an der Preisschraube, wem noch weniger einfällt, der verzichtet auf die übliche Risikoprüfung. Doch die Top-Positionierung im Kampf um die besten Risiken kann unerwünschte Folgen haben.

Die schon fast verzweifelte Suche mithilfe von Tarifierungsmerkmalen immer günstigere Preise darzustellen, ist zum Selbstzweck geworden und hat längst den Boden der langfristigen Stabilität verlassen. Fragen nach prozentualer Aufteilung der Tätigkeit in „kaufmännisch“ und „körperlich“, nach Reisetätigkeit oder familiärer Situation sind oft auf den Zeitpunkt bezogen und eignen sich daher nicht für eine langfristige Einstufung.

Zudem werden Falschangaben provoziert, die zu günstigeren Einstufungen führen. Dem Kollektiv fehlen damit Beiträge und für die Versicherten steigt das Risiko der Anzeigepflichtverletzung. Besonders bedenklich sind dabei ergänzende Aktionen mit vereinfachter Gesundheitsprüfung.

Grundlegende Regeln langfristiger Stabilität missachtet

Hierbei werden grundlegende Regeln langfristiger Stabilität missachtet. Darüber hinaus werden Bestandskunden, die den Weg der normalen Risikoprüfung gegangen sind, benachteiligt. Für Bestandskunden steigt bei solchen Aktionen das Risiko der Überschusssenkung eklatant, ohne dass sie sich dagegen zur Wehr setzen können. Ein Wechselrecht in neue Tarife, um dem Szenario der Überschusseinbrüche zu entgehen, existiert in der Lebensversicherung (noch) nicht.

Anbieter mit solchen Aktionen benachteiligen aber nicht nur Bestandskunden und bringen die Makler in Schwierigkeiten, die auf die solide Vorgehensweise des Versicherers gebaut haben. Sie provozieren auch erneut den Eingriff des Gesetzgebers, um Bestandskunden vor solchen Neugeschäftsaktionen zu schützen.

Das ständige Justieren an den Tarifierungsgrundlagen führt zudem zu Bestandsumdeckungen zum jeweils aktuell günstigsten Anbieter. Das schafft zusätzlichen Druck auf die Überschüsse. Denn in der Regel sind es nur die guten „Risiken“, die abwandern. Zurück bleiben diejenigen Kunden, die eher Leistungen in Anspruch nehmen.

Seite drei: Billig funktioniert nicht auf Dauer

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