BU: Continentale erhöht versicherbare Renten und vereinfacht Annahmerichtlinien

Foto: Continentale
Helmut Hofmeiern: "Wir verzeichnen zur Zeit ein deutlich gestiegenes Bedürfnis nach höherer Absicherung der Arbeitskraft."

Die Continentale hat die Annahmerichtlinie für das BU-Neugeschäft überarbeitet: Neu sind höhere maximal versicherbare Renten und Pauschalgrenzen. Auch die Einkommensgrenzen für medizinische Untersuchungen und für die Prüfung der finanziellen Angemessenheit hat der Versicherer optimiert.

Die Continentale hat die Annahmerichtlinien für das BU-Neugeschäft überarbeitet: Neu sind höhere maximal versicherbare Renten und Pauschalgrenzen. Auch die Einkommensgrenzen für medizinische Untersuchungen und für die Prüfung der finanziellen Angemessenheit wurden optimiert. Im Fokus Interessant für Vermittler: Besonders die Gruppe der Besserverdiener profitiert hiervon.

Bedarf nach höherer Absicherung deutlich gestiegen

„Als moderner Lebensversicherer passen wir unsere Angebote immer auch den Lebensumständen unserer Kunden an“, sagt Dr. Helmut Hofmeier, Vorstand Leben der Continentale Versicherung. Zurzeit verzeichne man unter anderem auch ein deutlich gestiegenes Bedürfnis nach höherer Absicherung der Arbeitskraft. „Diesem Anspruch kommen wir mit dieser Optimierung jetzt nach“, so Hofmeier.

Versicherbare Renten und Pauschalgrenzen angehoben

So wurden die zulässigen, maximal versicherbaren bei über 900 Berufen auf 1.500 Euro monatlich beziehungsweise 18.000 Euro jährlich angehoben. Darunter fallen besonders Berufe in Handwerk und Industrie.


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Ebenfalls angehoben wurden die Pauschalgrenzen, bis zu denen ein Versicherungsnehmer ohne weitere Einkommensangaben Versicherungsschutz beantragen kann. Hier liegen die Grenzen nun ebenfalls bei 1.500 Euro monatlich beziehungsweise 18.000 Euro jährlich. Davon sollen insbesondere Auszubildende und Schüler profitieren.

Vereinfachte Annahmerichtlinien

Zudem hat die Continentale den Annahmeprozess für Vermittler und Kunden vereinfacht. Ab sofort genügt die Beantwortung der Gesundheitsfragen im Antrag bei Monatsrenten bis 3.000 Euro, bisher waren es 2.500 Euro. Erst bei über 3.000 Euro ist nach Angaben des Versicherern künftig ein ärztliches Zeugnis mit Untersuchung durch einen praktischen Arzt erforderlich. Bei über 4.000 Euro Monatsrente muss ein ärztliches Zeugnis mit Untersuchung durch einen Facharzt für Innere Medizin angefügt werden. Hier lag die Grenze bisher bei 3.500 Euro.

Einheitliche Regeln für Angestellte und Selbstständige

Neu ist auch die für Angestellte und Selbstständige einheitlich geregelte finanzielle Angemessenheitsprüfung. Hier gilt nun die Bruttoeinkommens-Basis. Diese Vereinfachung gilt für alle Tarife – außer in der betrieblichen Altersversorgung. Bis zu einer Obergrenze von 80.000 Euro sind 65 Prozent des Bruttoarbeitseinkommens beziehungsweise Gewinns vor Steuern als BU-/EU-Jahresrente versicherbar. Oberhalb dieser Grenze sind es 35 Prozent.

Besonders Besserverdiener profitieren von den Änderung

Nach Angaben des Versicherers profitiert vor allem die besonders attraktive Gruppe der Besserverdiener von den höheren Maximalgrenzen. So erhöht sich beispielsweise bei einem Angestellten mit einem Bruttojahreseinkommen von 80.000 Euro die BU-Rente um 30 Prozent.

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