Um zu dieser Entscheidung zu kommen, müssen im Vorfeld die entsprechenden Bedingungen auf ihre Obliegenheiten und zu beachtenden Fristen geprüft werden. Sollte im weiteren Verlauf der Versicherungsnehmer bedingungsgemäß von seinem privaten Krankenversicherer für berufsunfähig erklärt werden und somit keine weiteren Leistungen hieraus erhalten, wird unverzüglich die Beantragung der Leistungsansprüche aus der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung durch den Versicherungsberater in die Wege geleitet.
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Es gibt immer wieder erkrankte Versicherungsnehmer, die gleichzeitig privates Krankentagegeld und Rente aus Berufsunfähigkeitsversicherung beantragt haben oder bei denen es bereits zu einer Überschneidung der Leistungen gekommen ist.
Zeitpunkt zur Beantragung prüfen
Hierbei ist immer zu empfehlen, vorab gezielt die Bedingungen des privaten Krankentagegeldversicherers bezüglich Rückzahlung des privaten Krankentagegeldes und vor allem, den bestmöglichsten Zeitpunkt der Beantragung Berufsunfähigkeitsrente durch einen Versicherungsberater prüfen zu lassen, damit die Versicherungsnehmer ein wirtschaftliches Optimum aus ihren berechtigten Leistungen erhalten.
Dazu gehört eben nicht nur die alleinige Beantragung der Berufsunfähigkeitsrente, sondern die Betrachtung und Einschätzung der Gesamtlage.
Anke Lampe und Isabel Stabenow sind Geschäftsführerinnen der leistbar24 GmbH, die Versicherungsnehmer bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche gegenüber Berufsunfähigkeitsversicherern unterstützt.
Foto: leistbar24