Amar Banerjee, Mitglied der Geschäftsleitung und Leiter der Versicherungsproduktion von Swiss Life Deutschland, erklärt im zweiten Teil des Cash.-Interviews zum Thema Arbeitskraftabsicherung, warum er Branchenversorgungswerke für einen Vertriebskanal der Zukunft hält und warum es in der BU-Regulierung zu Konflikten kommen kann.
Eine BU über den Arbeitgeber anzubieten, gehört zu den neueren Entwicklungen im Markt. Welche Entwicklung halten Sie in diesem Bereich noch für möglich?
Banerjee: Wir sehen einen klaren Trend bei den führenden Branchenversorgungswerken, auf Konsortiallösungen zu setzen, um die Arbeitskraft von Arbeitnehmern der angeschlossenen Partnerunternehmen abzusichern. Ein gutes Beispiel ist die MetallRente.BU des Versorgungswerks MetallRente, die in diesem Jahr bereits ihr zehnjähriges Bestehen feiern konnte. Zum 1. Juli 2015 ist die Erwerbsminderungsrente MetallRente.EMI neu hinzugekommen. Hier ist Swiss Life, wie schon bei der MetallRente.BU, Konsortialführerin – was uns natürlich ganz besonders freut. Ebenfalls in diesem Jahr ging mit der KlinikRente.BU des Versorgungswerks KlinikRente eine weitere Initiative zur Arbeitskraftabsicherung an den Start.
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Auch hier ist Swiss Life Konsortialführerin. Ich glaube, dass die Branchenversorgungswerke als Vertriebskanal für die verschiedenen Lösungen zur Arbeitskraftabsicherung erheblich an Bedeutung gewinnen werden. Schließlich profitieren hier die Mitarbeiter und Selbstständigen aus zahlreichen Branchen von einem besonders guten Preis-Leistungs-Verhältnis und von dauerhaft verlässlichen Prämien. Ein weiterer Pluspunkt ist die vereinfachte Risikoprüfung bei der Versorgung von Belegschaften. Swiss Life hat jahrelange Erfahrung als Konsortialführerin und kann Vermittler darum sehr gut beraten, die bei den Zielgruppen dieser Versorgungswerke bereits aktiv sind oder auch planen, hier neue Zielgruppen für sich zu erschließen.
Die BU genießt den Ruf eines sehr sinnvollen Versicherungsproduktes – gleichwohl gilt es als ein sehr komplexes Produkt. Bedarf es einer größeren Klarheit in den Bedingungen, um möglichen Streitfällen im Zuge der Leistungserbringung vorzubeugen?
Zweifelsohne bietet die Berufsunfähigkeitsversicherung weiterhin den bestmöglichen Schutzumfang: Kein anderes Produkt versichert die zuletzt ausgeübte Tätigkeit und bietet dabei noch sozialen Bestandsschutz, und dies unabhängig von der Ursache. Und auch die Versicherungsbedingungen haben in der BU inzwischen bei den führenden Anbietern ein so hohes Qualitätsniveau erreicht, dass es kaum noch Spielraum für weitere Optimierungen gibt. Dennoch wird es wohl leider nicht möglich sein, jegliches Streitpotenzial auszuschließen. Das hängt mit dem weit gefassten Leistungsbegriff der BU-Versicherung zusammen: Demnach ist versichert, dass aufgrund von Krankheit oder Unfall dem in gesunden Tagen ausgeübten Beruf nicht mehr nachgegangen werden kann.
Die Kombinationsmöglichkeiten, die sich hieraus ergeben können, sind so vielfältig, dass eine genaue Abbildung in den Versicherungsbedingungen schlichtweg nicht möglich ist. Darum wird auch zukünftig eine genaue Prüfung der Umstände des jeweiligen Einzelfalls notwendig sein.
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