Swiss Life mit Leistungsverbesserungen in der BU

Foto: Swiss Life
Stefan Holzer, Leiter Versicherungsproduktion Swiss Life Deutschland

Swiss Life optimiert die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) für Teilzeitbeschäftigte durch eine neue Günstigerprüfung. Künftig liegt eine Berufsunfähigkeit bei einer Teilzeitkraft auch dann vor, sobald man die Teilzeittätigkeit nur noch weniger als drei Stunden ausüben kann oder könnte.

Dabei ist es unerheblich, ob die versicherte Person bereits bei Vertragsabschluss oder erst später eine Teilzeittätigkeit ausübt, betont der Versicherer. Die tariflichen Verbesserungen gelten auch für die drei großen Versorgungswerke MetallRente, KlinikRente und ChemieRente (AKS Flex IG BCE).

Derzeit sind in Deutschland knapp 28 Prozent der Erwerbstätigen teilzeitbeschäftigt. Ein Wechsel von einer Vollzeit- in eine Teilzeittätigkeit und wieder zurück ist heutzutage an der Tagesordnung – umso wichtiger, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung mit dieser Entwicklung Schritt hält. Swiss Life bietet nun im Rahmen des aktuellen BU-Updates mit der neuen Günstigerprüfung eine Lösung speziell für alle Beschäftigten in Teilzeit.

Konkret: Ist die versicherte Person bei Eintritt der Berufsunfähigkeit als Teilzeitkraft tätig und wird aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung der notwendige Berufsunfähigkeitsgrad von 50 Prozent nicht erreicht, greift eine sogenannte Günstigerprüfung. Hierbei wird untersucht, ob die versicherte Person ihre Berufstätigkeit noch für drei Stunden oder mehr täglich ausüben kann bzw. könnte. Ist dies nicht der Fall, erbringt Swiss Life die vereinbarten Berufsunfähigkeitsleistungen.

Dabei ist es unerheblich, ob die versicherte Person bereits bei Vertragsabschluss oder erst später eine Teilzeittätigkeit ausübt. „Führt beispielsweise eine psychische Erkrankung bei einer in Teilzeit tätigen Bankkauffrau dazu, dass sie von ihren bisher vier Stunden täglich nur noch 2,6 Stunden täglich arbeiten könnte, würde nur ein Berufsunfähigkeitsgrad von 35 Prozent erreicht werden. Da das Restleistungsvermögen der Kundin aber weniger als drei Stunden täglich beträgt, kann als Folge der neuen Günstigerprüfung die Berufsunfähigkeitsrente gezahlt werden“, sagt Stefan Holzer, Leiter Versicherungsproduktion und Mitglied der Geschäftsleitung von Swiss Life Deutschland.

Bedarf für BU-Absicherung von Teilzeitkräften

Was Teilzeit genau bedeutet und wann es zur BU-Leistung bei Teilzeitkräften kommt, definiert jeder Anbieter am Markt sehr unterschiedlich. Und das verunsichert. Dies bestätigt die aktuelle Swiss Life-Studie „Beruf und Risiko“, für die über 2.000 Erwerbstätige aus den unterschiedlichsten Branchen befragt wurden.

Die Frage, ob eine teilzeitbeschäftigte Person im Falle einer Berufsunfähigkeit auch Anspruch auf die volle monatliche Berufsunfähigkeits-Rente hat, bejahen nur 37 Prozent, 31 Prozent hingegen sagen „nein“ und 32 Prozent wissen es nicht. Dabei wird der Bedarf einer Absicherung auch in Teilzeitbeschäftigung klar erkannt: Die Frage nach der Notwendigkeit, die eigene Arbeitskraft auch als Teilzeitbeschäftigte Person abzusichern, bejahte eine klare Mehrheit von 75 Prozent der Vollzeitbeschäftigten, die eine Arbeitskraftabsicherung grundsätzlich befürworten.

„Umso wichtiger ist es uns darum, für unsere Kunden Klarheit zu schaffen – und das gelingt uns mit der sehr konkreten Drei-Stunden-Definition unserer Günstigerprüfung für Teilzeitkräfte. Damit heben wir uns im Wettbewerbsvergleich deutlich ab“, betont Holzer.

Kundenfreundlichere Auslegung

Unerheblich ist auch, aus welchem Anlass und für welchen Zeitraum eine Person in eine Teilzeittätigkeit wechselt. Die Möglichkeit der Günstigerprüfung steht angestellten Teilzeitbeschäftigten zeitlich uneingeschränkt zur Verfügung und eine aufgrund der Günstigerprüfung gewährte Berufsunfähigkeitsrente wird solange erbracht, solange Berufsunfähigkeit besteht.

„Wir machen dabei keinen Unterschied, ob ein Kunde bereits bei Vertragsschluss in Teilzeit arbeitet oder erst später im Laufe des Berufslebens sich dafür entscheidet. Zudem ist diese Günstigerprüfung bei Teilzeit ein fester Vertragsbestandteil und bietet klare Vorteile für die Vermittlerschaft: es ist weder eine explizite Beratung noch eine Beratungsdokumentation erforderlich“, sagt Holzer.

Neue Nachversicherungs- und Verlängerungsgarantie

Um den Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern die langfristige Betreuung ihrer Kunden zusätzlich zu erleichtern, hat Swiss Life weitere Verbesserungen vorgenommen. So kann künftig die Beitragsdynamik bis sechs Jahre vor Ende der vereinbarten Beitragszahlungsdauer wahrgenommen werden – beim typischen Kunden mit Vertragsende zum Endalter 67 also eine Verlängerung von 55 auf 61 Jahre. In der Nachversicherungsgarantie gibt es zudem als neues Ereignis die „erstmalige Aufnahme einer hauptberuflichen selbständigen Vollzeittätigkeit“. Die entsprechende Erhöhung ohne Gesundheitsprüfung kann in diesem Fall auf bis zu 18.000 Euro BU-Jahresrente vorgenommen werden.

Erweiterung der Verlängerungsgarantie der BU-Laufzeit

Sollte der Gesetzgeber die Altersgrenze für den Bezug der erstmaligen Altersrente anheben, so haben die Kunden künftig in den selbstständigen BU-Tarifen der Swiss Life, der MetallRente, der KlinikRente und des Arbeitskraftschutzes Flex der IG BCE bis zum Alter von 55 Jahren die Möglichkeit, später die Versicherungs- und Leistungsdauer des Vertrags um die Zeitspanne zu verlängern, um die sich die Regelarbeitszeit der versicherten Person erhöht hat, maximal um fünf Jahre. Dies gilt sowohl für Versicherte in der Deutschen Rentenversicherung als auch für Personen, die in berufsständischen Versorgungswerken Mitglied sind.

Bewährtes bleibt erhalten
Die bereits bekannten Zusatzbausteine können nach Ausgabe des Versicherers weiter gewählt werden. Dazu zählen eine Einmalzahlung im Falle bestimmter schwerer Krankheiten sowie zwei Pflege-Optionen für zusätzliche Rentenleistungen bei Pflegebedürftigkeit sowie eine Option auf den späteren Abschluss einer Pflegerentenversicherung ohne Gesundheitsprüfung.

Da Swiss Life als Konsortialführerin für die private Arbeitskraftabsicherung bei den drei Versorgungswerken MetallRente, KlinikRente und ChemieRente (AKS Flex IG BCE) ist, profitieren die Versorgungswerke ebenfalls von sämtlichen Produktneuerungen.

Service wird ausgebaut

Darüber hinaus hat der Versicherer die Annahmerichtlinien überarbeitet und nach eigenen Angaben auch verbessert. Insgesamt habe man mittlerweile über 150 Krankheitsbilder überprüft und diese an den medizinischen Fortschritt und die eigene Schadenerfahrung angepasst. Dadurch können jetzt in vielen Fällen verbesserte Annahme-Entscheidungen getroffen werden, betont Swiss Life.

Durch effizientere Prozesse konnte zudem die Nachbearbeitungsquote um bis zu 50 Prozent gesenkt werden. In der Folge hat sich auch die Durchlaufzeit von der Antragstellung bis zur Policierung um ebenfalls rund 40 Prozent reduziert. Und im Voranfragen-Service sorgen weitere Verbesserungen dafür, dass bei sehr vielen Vorerkrankungen auf Fragebögen und Hausarztberichte verzichtet werden kann, da eine eindeutige Risikoeinschätzung aufgrund der Beantwortung der Gesundheitsfragen möglich ist.

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