BU-Urteil: Was entspricht der vormaligen Lebensstellung?

Auch wenn Zeiten mangelnder Nachfrage die Lebensverhältnisse dergestalt prägen, dass saisonal bedingte regelmäßig Arbeitslosigkeit die Folge ist, muss vorliegend die Lage auf dem Arbeitsmarkt bei der Berechnung des Durchschnittseinkommens unberücksichtigt bleiben.

In den zur Durchschnittsberechnung herangezogenen Zeitraum fallende Arbeitslosigkeit darf laut OLG Jena nicht berücksichtigt werden.

Einmalige Arbeitslosigkeit ist nicht saisonal

Vorliegend gab es beim Versicherten für kurze Zeit eine saisonale „Winterarbeitslosigkeit“. Er war jedoch nur einmal für insgesamt vier Monate arbeitslos.

Diese kurze Phase kann nicht als saisonal bedingte regelmäßige Arbeitslosigkeit qualifiziert werden, welche die Lebensverhältnisse des Versicherten zum Zeitpunkt des Bandscheibenvorfalls erheblich geprägt hätte.

Seite sechs: Fazit und Hinweis für die Praxis

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