Der BGH hatte sich mit Urteil vom 20.12.2017 (Az: IV ZR 11/16) ebenfalls mit der Thematik der „bisherigen Lebensstellung“ auseinanderzusetzen gehabt. Dass mit vermehrter Freizeit kein Unterhalt zu erzielen ist, dürfte ebenfalls nachvollziehbar sein (vgl. BGH v. 07.12.2016 – Az. IV ZR 434/15).
Für die Praxis ist folglich festzustellen, dass es sinnvoll ist, jede Leistungseinstellung eines Berufsunfähigkeitsversicherers anwaltlich überprüfen zu lassen.
Nachprüfung ist nur ein Teil des Verfahrens
Dieses gerade auch in Hinsicht eines durch den Versicherer durchgeführten Nachprüfungsverfahrens. Wie eine solche Überprüfung der Entscheidung im Nachprüfungsverfahren aussehen kann, kann hier eingesehen werden.
Das Nachprüfungsverfahren ist dabei nur ein Teil des gesamten BU-Verfahrens. Der genaue Ablauf eines BU-Verfahrens kann hier eingesehen werden.
Jöhnke & Reichow Vermittler-Seminare
Die Kanzlei Jöhnke & Reichow wird zu diesem Rechtsbereich auch auf den Vermittler-Seminaren 2019 referieren. Dabei sind die Rechtsanwälte der Kanzlei an den folgenden Standorten vor Ort vertreten:
- Nürnberg (21.05.2019)
- Stuttgart (22.05.2019)
Informationen zur Agenda und die Anmeldemöglichkeit finden Sie unter: www.vermittler-seminar.de
Autor Björn Thorben M. Jöhnke, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, ist Partner und Gründer der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte.
Foto: Kanzlei Jöhnke & Reichow