Berufsunfähigkeitsversicherer zahlen nicht und verschleppen nur, sagen die einen. Stimmt nicht, sagen die anderen. Dazwischen stehen hilflose Versicherungskunden und – diejenigen, die einst die Versicherung vermittelten. Vermittler in der Haftungsfalle? Nicht unbedingt, denn die Sachlage ist selten eindeutig.
Gastbeitrag von Christine Reitmaier, Anspruch und Leistung
Der selbständige Stahlbetonbauer Norbert N., 15 Mitarbeiter, ist sauer. Er ist sauer auf seinen Versicherer und sauer auf seinen Makler, der ihm einst die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) verkaufte.
BU zahlt nicht: Klage gegen Makler
Der hätte ihn darauf hinweisen müssen, dass gar zu ungenaue Angaben zu seiner Berufsausübung zur Ablehnung im Schadensfall führen können. N. klagt jetzt gegen seinen Makler, denn der Versicherer will nicht zahlen.
Der Versicherer kann nachweisen, dass der Klein-Unternehmer entgegen dessen Angaben bei Versicherungsabschluss in aller Regel und schon immer auf den Baustellen mitgearbeitet hat und schwerstens körperlich tätig war.
Die Ablehnung ist rechtens, N. hätte bei korrekten Berufsangaben eine deutlich höhere Prämie zahlen müssen oder wäre gar nicht erst als Versicherter angenommen worden.
Bei eindeutigen Fällen wie bei Bau-Unternehmer N. können auch die besten Anwälte gegen die Versicherer nichts beschicken – und sie wenden sich gegen den Vermittler. Es dürfte für diesen nach all den Jahren schwer werden nachzuweisen, dass er korrekt beraten hat. Und selbst, wenn er es könnte, es bleibt beim Makler ein Makel kleben.
Jede zweite Anspruch-Stellung abgelehnt
Durch die Klage hat der Makler nun ein Problem, ein Haftungsproblem, aus dem er kaum wieder herauskommen dürfte. Ein Vorgang, wie er in den vergangenen Jahren häufig geworden ist.
Jede zweite Anspruch-Stellung lehnen die Versicherer ab, knapp 90.000 Mal im Jahr. Verbraucherschützer kritisieren die Gesellschaften massiv. Auch auf BUs spezialisierte Rechtsanwälte werfen den Versicherern vor, sie würden sich systematisch um Zahlungen drücken und die Vorgänge bewusst verzögern.
Dies ist aber nur ein Teil der Wahrheit. Eine vor kurzem medial viel beachtete Studie der unabhängigen und als kritische Beobachterin anerkannte Produktratingagentur Franke & Bornberg kommt zu einem anderen Ergebnis: Man wolle den Versicherern wahrlich keinen Persilschein ausstellen, aber die vorgebrachten Vorwürfe würden sich in den tatsächlichen Zahlen nicht widerspiegeln.
Komplexität überfordert Versicherte und Vermittler
Ein anderer Teil der Wahrheit ist ebenso, dass viele Fälle durchaus sehr komplex sind. Und in dieser Komplexität machen die Versicherten oft Fehler bei der Antragstellung. Auch die Makler, von ihren Kunden allzu häufig um Hilfe gebeten, sind berufskundlich und in medizinischer Hinsicht komplett überfordert.
Seite zwei: Systematisches Verzögern des Verfahrens sinnlos