Sind BU-Versicherer Nein-Sager? Wahrnehmung versus Fakten

Eine systematische Benachteiligung der Versicherten konnte im Rahmen unserer Studie nicht erkannt werden. Eine BU-Anerkennungsquote von rund 70 Prozent zeigt vielmehr, dass die BU auch im Leistungsfall grundsätzlich funktioniert.

Enorme Diskrepanz zwischen Wahrnehmung und Fakten

Die Medien sprechen eine andere Sprache und malen ein dramatisch schlechtes Bild: Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der massiven Kritik der letzten beiden Jahre lediglich rund ein Dutzend BU-Leistungsfälle zugrunde liegen.

Dabei wurde ein und derselbe Fall oft mehrfach in verschiedenen Medien abgehandelt, was eine subjektiv größere Wahrnehmung zur Folge hatte. Auf der anderen Seite wurden im selben Zeitraum branchenweit rund 80.000 BU-Leistungsfälle reguliert.

Verblüffend war auch eine andere Feststellung. Auch viele Vermittler kritisieren die BU-Leistungspraxis. Also haben wir auch hier nachgefragt. Im Verlauf des Jahres 2013 haben wir rund 2.500 Vermittler im Rahmen von Vorträgen aufgefordert, uns kritische Leistungsfälle mitzuteilen, bei denen Versicherer berechtigte Leistungsansprüche vorenthalten haben. Insgesamt haben wir nur wenige Fälle auf den Tisch bekommen.

Bewusste Übertreibung und Polemisierung

Es wird offensichtlich bewusst übertrieben und polemisiert, aber keine Sachverhaltsaufklärung betrieben. Wer profitiert von solcher Berichterstattung? Der Verbraucher jedenfalls nicht, denn ihm wird ein essentiell wichtiger Versicherungsschutz madig gemacht.

Auflagen und Quoten der berichtenden Medien werden demgegenüber wohl eher gesteigert. Wer wirksamen Verbraucherschutz praktizieren will, muss sich auch mit den Fakten beschäftigen und darf weder übertreiben noch polemisieren.

Seite drei: Überforderung des Kunden im Leistungsfall

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