„Annahmeverhalten der BU-Anbieter völlig unterschiedlich“

„Je früher eine BU abgeschlossen wird, desto besser. Dann sind die Beiträge niedriger und junge Menschen haben meist weniger Vorerkrankungen, die den Abschluss erschweren“, sagt Annika Krempel, Expertin für Versicherung und Vorsorge beim Online-Verbrauchermagazin „Finanztip“. „Die Versicherung sollte mindestens bis zum 65. Lebensjahr laufen, besser noch bis zum Renteneintritt“, ergänzt Krempel. „Außerdem ist wichtig, dass Versicherte die Police mit Dynamik und Nachversicherungsgarantie weiterhin an ihr Leben anpassen können.“

Annahmeverhalten der Anbieter oftmals entscheidend

Damit liegt die Verbraucher-Journalistin auf einer Linie mit Makler Kühl, der sagt: „Ich halte die Vereinbarung einer Beitragsdynamik vor Eintritt des Versicherungsfalles und insbesondere bei jungen Menschen die Möglichkeit, bei bestimmten Ereignissen die Renten ohne Gesundheitsprüfung erhöhen zu können für gut.“

Das Vermeiden von Gesundheitsprüfungen kann ein unschätzbarer Vorteil sein, erweist sie sich doch oftmals als Nadelöhr. „Gute Leistungen findet man heute in vielen Produkten. Entscheidend ist daher oftmals die Risikoprüfung und das damit verbundene Annahmeverhalten der Anbieter. Dies ist nach wie vor völlig unterschiedlich und hängt oftmals leider nicht nur von internen Annahmerichtlinien, sondern auch von Zeit, Lust und Laune des Prüfers ab“, weiß Kühl zu berichten.

Statistische Annahme-Wahrscheinlichkeiten helfen Betroffenen im Einzelfall nicht weiter

Ist die erste Hürde Risikoprüfung erfolgreich genommen und somit der Weg zum Vertragsabschluss frei, dürfte die nächste potenzielle Hürde für den Versicherten ersteinmal in weiter Ferne liegen – gemeint ist die Leistungsregulierung. Legt man die aktuelle GDV-Statistik zu Grunde, so können sich gut acht von zehn Antragsteller Hoffnungen machen, dass der Versicherer ihren Antrag bewilligt.

Doch statistische Wahrscheinlichkeiten, so hoch sie auch sein mögen, helfen den Betroffenen im Einzelfall nicht weiter. Jeder BU-Fall berge für den Versicherer ein hohes Schadenpotenzial, meist in sechsstelliger Höhe, sagt Makler Kühl. „Ein Versicherer wird daher immer genau prüfen, ob er wirklich zu einer Zahlung verpflichtet ist. Gerade bei psychischen Erkankungen ist bekannt, dass Anbieter hier mehr als nur genau prüfen.“

Seite drei: Alternativen zur BU

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