Verbraucher, die sich neben der Bewältigung ihrer Krankheit auch noch mit Versicherern über die Leistung streiten, seien dann meist „komplett überfordert“, sagt Kühl. „Alleine zehn bis 15 Seiten Schadenanzeige auszufüllen, schaffen Sie nicht ohne professionelle anwaltliche Hilfe. Ich als Makler sehe meine Aufgabe darin, meinen Mandanten eine Art Richtschnur zu geben, wie man vorzugehen hat und darüber zu informieren, was genau auf ihn zukommen wird.“
„BU bleibt ‚Königsprodukt‘ im Bereich der Arbeitskraftabsicherung“
Menschen, die vom Versicherer etwa aufgrund von Vorerkrankungen oder wegen eines riskanten Berufs keine oder nur eine sehr teure BU-Absicherung bekommen, stehen eine Reihe von Produktalternativen zur Verfügung. Dabei gilt: „Diese sind nicht gleichwertig zur Berufsunfähigkeitsversicherung, bieten aber eine Grundabsicherung“, sagt BU-Expertin Krempel. „Produkte wie die Erwerbsunfähigkeits-, Dread-Disease- oder Multi-Risk-Versicherung beschränken den Versicherungsschutz meist auf bestimmte Erkrankungen oder Einschränkungen. Manchmal ist eine Kombination verschiedener Versicherungen als Ersatz sinnvoll, wenn es noch bezahlbar ist.“ Da insbesondere die Multi-Risk-Versicherungen noch recht neu seien, gebe es hier jedoch nur wenige Erfahrungswerte, um die Preisstabilität wirklich einschätzen zu können.
Makler Kühl macht keinen Hehl daraus, dass die BU für ihn das „Königsprodukt“ im Bereich der Arbeitskraftabsicherung bleibt: „Zunächst muss dem Verbraucher klar sein, dass es eine wirklich gute Alternative zur BU nicht gibt.“ Erste Alternative ist aus der Sicht des Maklers die Erwerbsunfähigkeitsversicherung, die er empfehlen könne, da hier „die Leistungspflicht des Anbieters immer von der noch vorhandenen Arbeitskraft des Versicherten abhängt“. (lk)
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