„Bürgerversicherung über die Hintertür“: PKV-Verband kritisiert massiven Anstieg der Versicherungspflichtgrenze

Dr. Florian Reuther, PKV-Verbandsdirektor
Foto: PKV-Verband
Dr. Florian Reuther, PKV-Verbandsdirektor: "Diese massive Erhöhung greift in die Wahlfreiheit von Millionen Angestellten ein."

Zum Jahresbeginn 2025 soll die Jahresarbeitsentgeldgrenze von nun 69.300 auf 73.800 Euro steigen. Der PKV-Verband kritisiert die Entwicklung. Verbandsdirektor Florian Reuther wirft der Politik Wettbewerbsverzerrung vor.

Angestellte in Deutschland müssen im Jahr 2025 deutlich mehr verdienen, um sich zwischen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Privaten Krankenversicherung (PKV) entscheiden zu können. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) – besser Versicherungspflichtgrenze – soll von aktuell 69.300 auf 73.800 im kommenden Jahr steigen. „Diese massive Erhöhung greift in die Wahlfreiheit von Millionen Angestellten ein und verzerrt den Wettbewerb zwischen GKV und PKV noch stärker als bisher“, kritisiert nun PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther die Entwicklung. 

Reuther fordert einen Stopp und hält der Bundesregierung vor, eine „Arbeitnehmer-Bürgerversicherung“ schleichend einführen zu wollen. „Die Politik sollte endlich zum Normalzustand zurückkehren und die Versicherungspflichtgrenze auf das Niveau der Beitragsbemessungsgrenze senken – im Sinne der Wahlfreiheit der Verbraucher“, fordert Reuther. Ein funktionierender Wettbewerb zwischen GKV und PKV sei schließlich ein Garant für ein leistungsstarkes Gesundheitssystem. Zudem würden die Privatversicherten mit der kapitalgedeckten Vorsorge im demografischen Wandel für zusätzliche finanzielle Stabilität und eine generationengerechte Finanzierung sorgen. „Davon profitieren auch gesetzlich Versicherte spürbar“, argumentiert Reuther.


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Reuther fodert zudem eine Rückkehr zum „status ante quo“ und damit wieder eine Kopplung der Jahresarbeitsentgeltgrenze an die Beitragsbemessungsgrenze. Bis Ende 2002 war die JAEG identisch mit der Beitragsbemessungsgrenze. Die damalige Bundesregierung unter Bundeskanzler Gerhard Schröder hat sie zur Jahreswende 2002/2003 voneinander entkoppelt. Seither hat sich die Versicherungspflichtgrenze im Verhältnis zum JAEG überproportional erhöht.

Das Ziel sei, den Kreis der Versicherten, die frei zwischen GKV und PKV entscheiden können, systematisch einzugrenzen, kritisiert der PKV-Verbandsdirektor. Die außerordentliche Anhebung der Versicherungspflichtgrenze habe den Wettbewerb zwischen den beiden Versicherungssystemen immer stärker beschnitten. „Die Grenzwerte driften von Jahr zu Jahr weiter auseinander. 7.650 Euro soll die Versicherungspflichtgrenze im kommenden Jahr über der Beitragsbemessungsgrenze von 66.150 Euro liegen. 2023 waren es noch 6.750 Euro“, rechnet Reuther vor. 

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