Die Grundsteuer ist eine Eigentümersteuer und wird selbstverständlich von selbstnutzenden Eigentümern gezahlt. Dass vermietende Eigentümer keine Grundsteuer zahlen, sie die Steuer über die Betriebskostenabrechnung auf ihre Mieter abwälzen dürfen, ist unplausibel und falsch. Vermieter, die von steigenden Immobilienpreisen und Immobilienwerten profitieren, müssen auch die auf die Grundstücke entfallenden Steuern zahlen. Ein Kommentar von Lukas Siebenkotten, Mieterbund-Präsident.
Deshalb: „Die Grundsteuer darf nicht länger umlagefähig sein, sie muss aus dem Katalog der Betriebskosten gestrichen werden. Vermieter und nicht Mieter müssen die Eigentümersteuer zahlen.“
Bürokratisierung der Grundsteuer stoppen – Öffnungsklausel für reine Bodensteuer nutzen
Anlässlich der heutigen Anhörung im Deutschen Bundestag über die Gesetzentwürfe der Bundesregierung zur Reform der Grundsteuer erklärt das bundesweite Bündnis „Grundsteuer: Zeitgemäß!“:
Indem die Bundesregierung an der Besteuerung von Gebäuden festhält, vertut sie eine riesengroße Chance für eine echte Reform der Grundsteuer. Sie macht dies zwar in Kenntnis der Reformoption „reine Bodensteuer“, jedoch ohne diese jemals ernsthaft geprüft zu haben.
Dabei ist die Vereinfachung der Grundsteuer in eine reine Bodensteuer naheliegend. Viele gute Gründe sprechen dafür, keine stichhaltigen Argumente dagegen.
Verantwortungsloses Politik- und Gesetzgebungsversagen
Wir erwarten nun vom Bundestag und vom Bundesrat, im weiteren Gesetzgebungsverfahren darauf zu achten, dass die Reformoption reine Bodensteuer im Rahmen der vorgesehenen Länderöffnungsklausel tatsächlich offen bleibt.
Länder, welche die Öffnungsklausel für ein eigenes Grundsteuergesetz nutzen möchten, dürfen weder rechtlich noch faktisch an der Vereinfachung der Grundsteuer zu einer reinen Bodensteuer gehindert werden.
Auch, wenn das neue Bundesmodell in Zukunft maßgeblich für den Länderfinanzausgleich wird, dürfen sie nicht zu personal- und kostenintensiven Gebäudedatenerhebungen oder gar zu vereinheitlichten Steuererklärungen verpflichtet werden. Dies würde den Sinn der Öffnungsklausel konterkarieren und wäre nichts anderes als ein komplettes und verantwortungsloses Politik- und Gesetzgebungsversagen.
Bodensteuer: Anregung für Investitionen
Der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, erklärt: „Eine reine Bodensteuer würde zu Investitionen anregen und somit dazu beitragen, dass mehr dringend benötigter Wohnraum entsteht. Sie wäre zudem nur als reine Eigentümersteuer vorstellbar und dürfte nicht als Nebenkosten auf die Mieter umgelegt werden. Aus sozialer Sicht wäre eine reine Bodensteuer daher die beste Lösung.“
Prof. Dr. Dirk Löhr, Hochschule Trier, Co-Sprecher von „Grundsteuer: Zeitgemäß!“: „Die Komplexität und die Unstimmigkeiten des Bundesmodells sind der Gebäudebewertung geschuldet. Eine reine Bodensteuer ist hingegen einfach umsetzbar, gerecht und effizient. Hoffentlich machen die Länder künftig hiervon Gebrauch.“
Foto: DMB