Urteil BAG: Kein Recht auf Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers
Aus Sicht der Richter hat die Klägerin nicht den Nachweis erbracht, dass die erste Krankschreibung vor Beginn der neuen endete. Dies hätten Vernehmungen der behandelnden Ärzte durch das Landesarbeitsgericht ergeben. Die Erfurter Richter bestätigten in der Revisionsverhandlung das vorangegangene Urteil des Landesarbeitsgerichts.
Die Entgeltfortzahlung übernimmt der Arbeitgeber in der Regel in den ersten sechs Wochen der Krankheit von Arbeitnehmern. Danach springt die Krankenkasse bis zu 72 Wochen mit Krankengeld ein. (dpa)
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