Bundesrat macht Weg für Anlegerschutzgesetz frei

Das Gesetz zur „Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts“ hat nun auch die Zustimmung des Bundesrats. Nach mehr als einem Jahr Tauziehen der Ministerien und Lobbyisten gaben die Ländervertreter in Berlin endlich grünes Licht für die strengere Regulierung der Anlageberatung.

ampelNach dem Gesetz, das im Februar den Bundestag passierte, müssen in Zukunft alle 300.000 Bankberater in Deutschland ihre Qualifikation nachweisen und sich in einer zentralen Datei der Finanzaufsicht Bafin registrieren lassen. Bei Fehlberatung kann die Bafin ein Beraterverbot von bis zu zwei Jahren verhängen.

Darüber hinaus soll das Gesetz offene Immobilienfonds sicherer machen. Fortan gibt es eine Mindesthaltedauer von zwei Jahren und einen Kündigungsschutz von einem Jahr. Nach Ansicht der schwarz-gelben Bundesregierung mache dies die Finanzprodukte für Großinvestoren uninteressanter, weil sie sich nicht mehr nach Belieben ein- und auskaufen können. Für Kleinanleger würden die Fonds damit sicherer.

Das Gesetz zielt auch auf Unternehmen ab. Sie müssen demnach alle Posten offen legen, mit denen sie Aktien von Konkurrenten erwerben können. Das solle ein Anschleichen an Wettbewerber und deren anschließende Übernahme verhindern. Anschleichen bezeichnet das Vorgehen eines Unternehmens, wenn dieses sich auf Umwegen große Anteile an anderen Firmen sichert, ohne dies offiziell mitzuteilen.

Der eigentliche Zankapfel bei der Regulierung des Finanzvertriebs ist allerdings nicht enthalten. Die Novelle für den sogenannten grauen Kapitalmarkt, wo Beteiligungsmodelle wie geschlossene Fonds gehandelt werden, wird in einem eigenen Gesetz auf den Weg gebracht.

Zu den neuen Regeln für die rund 70.000 freien Finanzberater in Deutschland gibt es bislang nur einen Diskussionsentwurf.

Die freien Berater sollen demnach ihre Provisionen offenlegen, Beratungsprotokolle erstellen und Informationsblätter an ihre Kunden ausgeben. Außerdem müssen sie künftig eine Prüfung zu ihrer fachlichen Eignung ablegen und eine Berufshaftpflicht nachweisen. (hb)

Foto: Shutterstock

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