Das Reformpaket soll verhindern, dass es noch einmal zu einem Skandal wie beim inzwischen insolventen Finanzdienstleister Wirecard kommt. Der Konzern soll jahrelang Luftbuchungen und Scheingewinne in Milliardenhöhe ausgewiesen haben. Finanzaufsicht und Wirtschaftsprüfer stehen in der Kritik, weil dies nicht früher auffiel.
Nun werden die Zuständigkeiten für die Bilanzkontrolle bei der Bafin gebündelt. Mitarbeiter der Bafin dürfen selbst nicht mehr mit bestimmten Finanzprodukten handeln. Das bisherige zweistufige Verfahren mit der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung wird vereinfacht.
Zudem müssen Abschlussprüfer spätestens nach fünf Jahren wechseln, damit sie nicht betriebsblind werden. Sie werden auch stärker in Haftung genommen: Die Haftungshöchstgrenzen bei der Prüfung kapitalmarktorientierter Unternehmen werden um das Vierfache auf 16 Millionen Euro hochgesetzt. Bei grob fahrlässigem Verhalten gibt es Keine Höchstgrenze mehr.
Der „falsche Bilanzeid“, also wenn fälschlicherweise behauptet wird, ein Abschluss vermittle ein zutreffendes Bild der Lage eines Unternehmens, kann zudem künftig mit bis zu fünf Jahren Gefängnis sanktioniert werden. Das Gesetz soll im Juli in Kraft treten. (dpa-AFX)