Das Pflegestärkungsgesetz III hat den Bundesrat passiert. Pfegebedürftige und deren Angehörige sollen in Zukunft besser informiert werden. Die Pflegeberatung soll von Kommunen verstärkt vermittelt und mit den Trägern abgestimmt werden.
Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sollen künftig besser über die Möglichkeiten bei der Pflege beraten werden. Dabei sollen Kommunen Beratung verstärkt vermitteln und mit der Altenhilfe und anderen Trägern abstimmen.
Nach dem Bundestag stimmt am Freitag auch der Bundesrat dem Pflegestärkungsgesetz III von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) zu.
Abrechnungsbetrug in ambulanter Pflege soll verhindert werden
Nach dem Gesetz soll es zudem Betrügern in der ambulanten Pflege schwerer gemacht werden. Gegen Abrechnungsbetrug soll die gesetzliche Krankenversicherung ein systematisches Prüfrecht erhalten.
Nach jüngsten Todesfällen im Zuge von Heilpraktiker-Behandlungen wird zudem eine rechtliche Grundlage für Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern geschaffen.
Auswirkungen auf Vergütungen sollen überprüft werden
Die Länderkammer stimmte zudem zwei Entschließungsanträgen zu, in denen die Bundesregierung unter anderem aufgefordert wird, die Auswirkungen der Neuregelungen auf die Vergütungen in der stationären und ambulanten Pflege bis Ende 2019 nochmals zu überprüfen.
Es wird befürchtet, dass nicht in allen Pflegeeinrichtungen nach Tarif gezahlt wird und es so zu Wettbewerbsverzerrungen kommt. (dpa-AFX)
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