Bisher ist ein Bußgeld von maximal 50.000 Euro vorgesehen. Dies sei angesichts des anhaltend knappen Wohnungsmarktes nicht mehr zeitgemäß, argumentieren die Länder in ihrem Entwurf. Für Mieter soll es außerdem leichter werden, Mietwucher nachzuweisen. Dazu soll es reichen, dass die vereinbarte Miete die ortsüblichen Mietkosten um 20 Prozent übersteigt und das Angebot an Wohnungen gering ist.
Nach aktueller Rechtslage muss ein Mieter erst nachweisen, dass er vergeblich nach einer Wohnung gesucht hat und der Vermieter diese Lage mit überteuerten Mieten ausnutzt. Der Bundesrat hatte einen ähnlichen Gesetzesentwurf bereits 2019 in den Bundestag eingebracht. Da die Beratungen vor der Bundestagswahl noch nicht abgeschlossen waren, musste der Entwurf nun noch einmal neu eingebracht werden. (dpa-AFX)