Die Bundesregierung plant, das Baugesetzbuch zu ändern; Wohnhäuser sollen künftig in engeren Abständen und höher gebaut werden dürfen. Das geht aus einem Bericht der Funke-Mediengruppe hervor.
Um dem Wohnungsmangel zu begegnen, will es die Bundesregierung nach einem Medienbericht ermöglichen, Wohnhäuser künftig höher und in engeren Abständen bauen zu lassen. Das gehe aus einem Gesetzentwurf zur Änderung des Baugesetzbuchs hervor, der an diesem Mittwoch vom Kabinett verabschiedet werden solle, schreiben die Zeitungen der Funke-Mediengruppe.
Höhere Lärmpegel
In sogenannten urbanen Gebieten, die von den Kommunen selbst bestimmt würden, dürfe zudem der Lärmpegel um drei Dezibel höher liegen als bisher. Tagsüber seien dies dann maximal 63 Dezibel, nachts maximal 48 Dezibel.
Ziel der Bundesregierung ist es demnach, in den Städten mehr Wohnraum zu schaffen. „In absehbarer Zeit werden jährlich 350.000 zusätzliche Wohnungen benötigt“, sagte Bundesbauministerin Barbara Hendricks (SPD) den Funke-Zeitungen. „Viele Städte sind jetzt schon am Limit.“ Diese bräuchten Wachstumsperspektiven und vor allem mehr bezahlbaren Wohnraum.
Kommunen sollen künftig sogenannte urbane Gebiete festsetzen können, in denen flexibler und dichter gebaut werden darf als in bisherigen Mischgebieten. Auch der Lärmschutz ist in der neuen Kategorie nicht ganz so streng wie in bisherigen Wohn- oder Mischgebieten.
Kommunen begrüßen Paket
In urbanen Gebieten sollen Stadtteile mit Wohnungen, kulturellen Einrichtungen, Gastronomie, Einzelhandel und anderen Gewerben nahe beieinander entstehen. Zudem sollen Gemeinden für Ferienwohnungen und selten genutzte Zweitwohnungen bessere Steuerungsmöglichkeiten bekommen.
Die Kommunen begrüßten das Paket im Grundsatz. „Es ist gut, dass die Städte mit der Novelle mehr Spielraum für ihre Stadtplanung erhalten“, sagte die Präsidentin des Deutschen Städtetags, Eva Lohse. Allerdings hätte den Städten die Möglichkeit geben werden sollen, in der Bauleitplanung etwa Lärmschutzfenster als Schutz gegen Gewerbelärm vorzusehen.
Nach Darstellung des Bauministeriums ist dieser sogenannte „passive Schallschutz“ im Baugesetzbuch nicht machbar. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund fordert daher, eine ergänzende Rechtsgrundlage zu schaffen. (dpa-AFX)
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