Bundesregierung: Gesetz für angemessene und nachhaltige Vergütung kommt

Die deutsche Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Regelung von Vergütungsregeln von Banken und Versicherungen vorgelegt. Damit soll die rechtliche Grundlage für mehr Transparenz und nachhaltige Unternehmensentwicklung geschaffen werden.

JustiziaSpätestens im Oktober 2010 soll das Gesetz, das nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, in Kraft treten.

Die Ausgestaltung, Überwachung und Weiterentwicklung der Vergütungssysteme unterliegen der Regelung durch das Bundesfinanzministerium. Mit dem Gesetz will die Bundesregierung gegen eine aus ihrer Sicht wesentliche Ursache der Finanzmarktkrise vorgehen.

Die Krise habe gezeigt, dass eine verfehlte Vergütungspolitik nicht nur die Stabilität einzelner Unternehmen, sondern auch die Finanzmarktstabilität im Allgemeinen gefährden könne, heißt es in der Mitteilung.

Verfehlungen in der Vergütungspolitik einschränken

Seit August 2009 gelten bereits branchenübergreifende Regelungen für die Vorstandsvergütungen. Darin ging es um die Angemessenheit der Vergütung der Unternehmenschefs. Nun sollen auch Geschäftsleiter und Mitarbeiter im Bankenbereich hinsichtlich ihrer Vergütung neuen Regelungen unterworfen werden, im Versicherungsbereich auch Aufsichtsratsmitglieder.

Die Ziele des Gesetzes: Zum einen soll die Vergütung wieder stärker auf den langfristigen Erfolg des Unternehmens ausgerichtet werden. Wenn Risiken eingegangen würden, müssten diese angemessen berücksichtigt werden, heißt es. Zum anderen sollen mittels des Gesetzes unangemessen hohe Bonuszahlungen unterbunden werden.

Darüber hinaus will man der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) stärkere Eingriffsrechte zugestehen, etwa in der Art einer Untersagung von Auszahlungen variabler Vergütungsbestandteile. Dies allerdings unter der Voraussetzung, dass bestimmte aufsichtsrechtliche Anforderungen unterschritten wurden oder eine Unterschreitung droht.

Bundesregierung folgt internationalen Vereinbarungen

Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung folgt den Vereinbarungen, die auf internationaler Ebene bereits getroffen wurden. Die Prinzipien für solide Vergütungspraktiken wurden im April 2009 vom Rat für Finanzstabilität (Financial Stability Board) vorgestellt. Wenige Monate später, im September, wurden daraus konkrete Standards abgeleitet, wie die Vergütungspraktiken in der Finanzbranche künftig aussehen sollen. Die Gruppe der zwanzig größten Industrie- und Schwellenländer (G20), hat die Prinzipien gebilligt.

Europa will die Prinzipien und Standards weitgehend deckungsgleich übernehmen. Ende des Jahres 2009 hat der europäische Rat für Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN) den Vorschlag für eine Richtlinie gebilligt.

Acht große deutsche Banken und drei der größten deutschen Versicherer hatten bereits eine Selbstverpflichtung abgegeben. Für Deutschland ist das Gesetz nun der nächste Schritt, um die internationalen Prinzipien verbindlich umzusetzen. Dazu werden das Kreditwesengesetz und das Versicherungsaufsichtgesetz geändert. (ks)

Foto: Shutterstock

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments