Außerdem soll die Behörde „verstärkte Aktivitäten zur Verbraucherbildung im Bereich Vermögensanlagen“ entwickeln, die teilweise ebenfalls bereits umgesetzt wurden und künftig auch „Verbrauchererhebungen“ in den Bereichen der Vermögensanlagen und geschlossene alternative Investmentfonds (AIFs) umfassen sollen.
Einer der neun Punkte in dem Maßnahmenpaket bezieht sich auf Publikums-AIFs. Diese sollen künftig nur noch von einer zugelassenen Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) aufgelegt werden dürfen, nicht mehr von KVGen, die wegen ihrer geringen Größe bei der BaFin lediglich registriert sind.
Wenig praktische Relevanz
Dies erhöht zwar theoretisch die Einstiegshürden für neue Anbieter weiter, hat aber wenig praktische Relevanz. Publikums-AIFs werden ohnehin durchweg von zugelassenen KVGen aufgelegt, weil Fonds von registrierten KVGen nicht über den freien Vertrieb vermittelt werden dürfen und bei den somit als Vertriebspartner verbleibenden Banken und Finanzdienstleistungsinstituten kaum Akzeptanz finden.
Inwieweit das geplante Maßnahmenpaket auch mit CDU/CSU abgestimmt ist, geht daraus nicht hervor. (sl)