Kapitalmarkt: Bundesregierung plant erneut Verschärfung der Regulierung

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD)

Schlechte Nachrichten aus dem Bundesfinanzministerium für die Anbieter von Kapitalanlagen. Die Bundesregierung hat heute den Entwurf eines Gesetzes beschlossen, mit dem der Anlegerschutz vermeintlich weiter gestärkt werden soll.

Der Gesetzentwurf sieht ein Bündel von Maßnahmen vor, die die Tätigkeit von Produktanbietern und Finanzvertrieben weiter erschwert. Zudem soll die Finanzausicht BaFin danach weitreichendere Befugnisse erhalten.

Besonders hart würden die Regelungen die Anbieter von Vermögensanlagen treffen. Deren Vertrieb darf danach nur noch durch von der BaFin beaufsichtigte Anlageberater und Finanzanlagevermittler erfolgen. Darüber hinaus soll eine Mittelverwendungskontrolle durch Dritte eingesetzt werden. Zudem sieht der Entwurf vor, dass Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte, Wertpapierinformationsblätter (WIB) und Vermögensanlagen-Informationsblätter (VIB) künftig auf der Internetseite der BaFin veröffentlicht werden.

Zu den Gründen für diesen Vortstoß teilt Bundesfinanzminister Olaf Scholz in einer Pressemitteilung des BMF wörtlich mit: „Mir ist es wichtig, gerade Kleinanleger zu schützen und ihnen den Zugang zu fairen Kapitalmarkt-Produkten zu ermöglichen. Wer für sein Alter, eine schöne Reise oder ein neues Auto spart, soll vor bösen Überraschungen gefeit sein. Das Thema Verbraucherschutz im Finanzsektor ist mir dabei wichtig. Mit dem Gesetzentwurf erweitern wir die Kompetenzen der Finanzaufsicht bei der Überwachung von Finanzprodukten und regulieren den Vertrieb von Vermögensanlagen künftig noch effektiver und stärken so den Anlegerschutz.“

Ob diese Maßnahmen tatsächlich geeignet sind, den Anlegerschutz zu erhöhen ist fraglich. Wie bei früheren regulatorischen Maßnahmen wurde allzu oft nur der bürokratische Aufwand auf Produktgeberseite und im Vertrieb erhöht. Außerdem gibt es mit dem Vermögensanlagengesetz bereits ein Regelwerk mit weitreichenden Bestimmungen für die Branche. (fm)

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