Deshalb sollten ausnahmslos alle Erwerbstätigen zu einem neu zu definierenden Sicherungsniveau in die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) einbezogen werden und Beiträge zahlen müssen, sagte Schlegel. Dies gelte auch für geringfügig Beschäftigte. Die Einbeziehung der Selbstständigen sei schon deshalb notwendig, um Widersprüche im geltenden Recht zu beseitigen. Es gebe keine sachliche Rechtfertigung für die Befreiung von der Versicherungspflicht. Altersarmut, eine Abhängigkeit vom Ehegatten, Partner oder ein sich Verlassen auf die Hinterbliebenenrente seien dadurch programmiert.
Weiter sagte Schlegel: „Das neue Sicherungsziel der GRV sollte für die Zukunft so definiert werden, dass jeder Erwerbstätige nach einem erfüllten Berufsleben – realistisch sind maximal 40 Arbeitsjahre – von seiner Altersrente gut leben kann.“ Realistisch und trotzdem ambitioniert sei ein Sicherungsziel von 10 bis 20 Prozent über Sozialhilfeniveau.
Für Beamte und Angehörige der freien Berufe soll die gesetzliche Rentenversicherung nach Schlegels Vorstellung als Basissystem dienen. Für Beamte sei dies zwingend um die Versorgung durch den Dienstherrn zu ergänzen, erläuterte der Präsident des Bundessozialgerichtes. Bei den Selbstständigen könnten die berufsständischen Versorgungswerke als ergänzende betriebliche Alterssicherung erhalten werden. (dpa-AFX)