Bundestag beschließt umstrittenes Gesetz zur Arzneimittelversorgung

Der Bundestag hat das umstrittene Gesetz zur Stärkung der Arzneimittelversorgung für die gut 70 Millionen gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland verabschiedet.

Die Koalitionsfraktionen stimmten am Donnerstag im Bundestages für das Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz, die Grünen waren dagegen, die Linksfraktion enthielt sich.
Die Koalitionsfraktionen stimmten am Donnerstag im Bundestag für das Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz, die Grünen waren dagegen, die Linksfraktion enthielt sich.

Der Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) sieht unter anderem vor, dass Ärzte schneller und genauer über die Nutzen neuer Medikamente via Praxissoftware informiert werden. Damit sollen innovative Präparate schneller beim Patienten ankommen. Die Entwicklung von Medikamenten speziell für Kinder soll vorangetrieben werden.

Gröhe erklärte zu der Entscheidung des Bundestages am Donnerstag in Berlin, Patienten sollten sich auch in Zukunft auf eine hochwertige und bezahlbare Arzneimittelversorgung verlassen können. Das Gesetz greife wichtige Anregungen des sogenannten Pharmadialoges mit Industrie und Forschung in den Jahren 2014 bis 2016 auf. Der Bundesrat muss dem Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz nicht zustimmen.

Lieferengpässe sollen vermieden werden

Nach dem Gesetz werden zudem Pharmaunternehmen verpflichtet, bei Kenntnisse über Lieferengpässe bei bestimmten Arzneimitteln sofort Krankenhäuser zu informieren. Um Lieferengpässe von vorneherein zu vermeiden, erhalten die zuständigen Behörden die Möglichkeit, von Herstellern Informationen zu Absatzmengen und Verschreibungsvolumen des betreffenden Arzneimittels zu fordern. (dpa-AFX)

Foto: Shutterstock

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