Bundestag: Grünes Licht für Bad Banks

Der Gesetzesentwurf zur Gründung sogenannter Bad Banks hat den Deutschen Bundestag passiert. Das „Gesetz zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung“ erlaubt es Geldhäusern, ihre sogenannten Schrottpapiere ? gemeint sind Aktiva mit hoher Abschreibungswahrscheinlichkeit, die derzeit nicht handelbar sind ? mit einem Abschlag von zehn Prozent auf den Buchwert an Zweckgesellschaften ? die viel zitierten Bad Banks ? auszulagern.

Kreditvergabe soll wieder in die Gänge kommen

Im Gegenzug sollen die Banken vom staatlichen Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) garantierte Anleihen erhalten, die von den Bad Banks emittiert werden.Die Bundesregierung will so dafür sorgen, dass die Banken ihre im Zuge der Finanzkrise eingeschränkte Kreditvergabe wieder in Schwung bringen.

„Bilanzabgang“ auf Pre-Lehman-Ära vorverlegt

Der Stichtag für den „Bilanzabgang“, also der Zeitpunkt, zu dem die ausgelagerten Vermögenswerte bilanziert wurden, ist nach vielen Diskussionen auf die Pre-Lehman-Ära vorverlegt worden, um den Geldinstituten mehr Luft zu verschaffen.

Es sollen nun die Buchwerte vom 30. Juni 2008 gelten und nicht wie ursprünglich geplant von Ende März 2009. Je weiter der Zeitpunkt rückdatiert wird, desto höher ist der bilanzierte Wert der Papiere. Damit steigt wiederum das Volumen der Titel, die ausgelagert werden dürfen. Das erhöht allerdings auch die potenziellen Verluste, die am Ende anfallen können.

Staat soll marktgerecht vergütet werden

Der Staat soll für seine Garantien marktgerecht vergütet werden. Die Differenzen zwischen den zugrunde gelegten Bilanzwerten der ausgelagerten Papiere und dem, was sie letztlich tatsächlich einbringen, müssen die Banken innerhalb der kommenden 20 Jahre an den Sonderfonds abstottern.

Zudem sollen sie ihre Vorstandsgehälter auf 500.000 Euro deckeln und Bonuszahlungen streichen. Der Staat behält sich außerdem das Recht vor, Ausschüttungen an Aktionäre zu verbieten.

Landesbanken bekommen eine Extrawurst

Das Gesetz gilt sowohl für Privatbanken als auch für Landesbanken und Sparkassen. Während die privaten Institute ihren Giftmüll lediglich in Form von Wertpapieren auslagern dürfen, können die Landesbanken gleich ganze Geschäftsfelder in eigens dafür eingerichteten Abwicklungsanstalten abladen.

230 Milliarden weiterer Abschreibungsbedarf?

Je mehr es in den Bank-Bilanzen fault, desto mehr Eigenkapital müssen die Institute als Sicherheit für mögliche Zahlungsausfälle vorhalten. Das schränkt ihre Spielräume bei der Kreditvergabe ein. Außerdem lähmt die Ungewissheit, wie hoch der Abschreibungsbedarf bei den Instituten ist, den Interbankenmarkt, auf dem sich die Geldhäuser refinanzieren.

Experten zufolge lagern immer noch bis zu 230 Milliarden Euro an ausfallgefährdeten Assets in deutschen Bank-Bilanzen.

Opposition geschlossen gegen Gesetzespläne

Während die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD den Gesetzes-Vorschlägen von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück zustimmten, lehnten die Oppositionsfraktionen sie geschlossen ab.

Am kommenden Freitag soll der Bundesrat die Pläne verabschieden. (hb)

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