Bundestag verabschiedet Reform der Grundsteuer

Der Bundestag hat am Freitag nach langem Ringen mit den Ländern Neuregelungen bei der Grundsteuer verabschiedet. Das Parlament stimmte außerdem einer Änderung des Grundgesetzes zu, damit Länder eigene Regelungen entwickeln können.

Der Bundestag (Archivbild)

Für die Änderung des Grundgesetzes stimmten 495 Abgeordnete, dagegen 139, es gab 10 Enthaltungen. Damit wurde die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit erreicht. Der Bundesrat muss der Grundsteuer-Reform noch zustimmen, dies gilt aber als sicher. Die Länderkammer soll nach Angaben einer Sprecherin am 8. November darüber entscheiden.

Die Grundsteuer muss bis Jahresende reformiert sein, weil das Bundesverfassungsgericht veraltete Bewertungsgrundlagen moniert hatte. Das Gericht hat aber eine Übergangsphase von fünf Jahren eingeräumt. Die Grundsteuer soll ab 2025 nach neuen Regeln erhoben werden.

Gezahlt wird die Grundsteuer von allen Hauseigentümern – und auch von den Mietern, denn sie kann über die Nebenkosten umgelegt werden. Ob Hauseigentümer und Mieter künftig mehr oder weniger Grundsteuer zahlen müssen, wird durch die Reform nicht entschieden. Denn das letzte Wort haben dazu die Kommunen, die individuelle Hebesätze festlegen. Diese sind sehr unterschiedlich. Die Grundsteuer ist mit mehr als 14 Milliarden Euro pro Jahr eine der größten Einnahmequellen der Kommunen.

Länder-Öffnungsklausel

Das vom Bundestag verabschiedete Bundes-Modell im Wesentlichen nach Plänen von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) sieht vor, dass der Wert des Bodens und die durchschnittliche Miete bei der Grundsteuer-Berechnung eine maßgebliche Rolle spielen. Gegen dieses sogenannte wertabhängige Modell aber gibt es Widerstand vor allem aus Bayern. Vor allem auf Druck der CSU gibt es nun eine Länder-Öffnungsklausel. Bayern zum Beispiel will in einem Flächenmodell die Größe des Grundstücks zur Berechnung heranziehen.

FDP und Grüne hatten angekündigt, der Grundgesetz-Änderung zuzustimmen. Zuvor hatte die FDP mit einer Blockade gedroht. Hintergrund sind Auswirkungen der Reform auf den Länderfinanzausgleich, über den ärmere Bundesländer Geld von reicheren bekommen. Die FDP befürchtete, dass viele Länder doppelt rechnen müssen – und Grundstückseigentümer womöglich zwei Steuererklärungen abgeben müssen. Das wird nun im Gesetz ausgeschlossen.

Seite 2: Lob vom Städtetag

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