Bundesverfassungsgericht soll Mietpreisbremse prüfen

Das Berliner Landgericht will die Mietpreisbremse vom Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen. Die 67. Zivilkammer des Gerichts hatte bereits im September erklärt, das Gesetz für nicht verfassungsgemäß zu halten. Nun legt die Kammer diese Frage in einem anderen Mietstreit den Karlsruher Richtern vor.

Plenarsaal des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe.
Plenarsaal des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe.

„Das höchste deutsche Gericht hat allein die Kompetenz, eine gesetzliche Regelung für verfassungswidrig zu erklären“, teilte eine Sprecherin des Landgerichts am Montag mit. In dem konkreten Fall hatten zwei Mieter aus Berlin-Wedding geklagt, die Vermieterin habe eine zu hohe Miete angesetzt (Az: 67 S 218/17).

Die 2015 von der großen Koalition beschlossene Mietpreisbremse soll helfen, sprunghafte Mieterhöhungen vor allem in Großstädten zu vermeiden. Dazu dürfen die Preise bei Wiedervermietungen in ausgewiesenen Gegenden nur noch maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Die Mietpreisbremse gilt in vielen Gegenden aber als gescheitert, weil die Mieten weiter steigen. (dpa-AFX)

Foto: Bundesverfassungsgericht

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