Der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) begrüßt die jüngste Verbraucherschutz-Initiative der Europäischen Kommission.
Das am 3. Juli von der EU-Kommission präsentierte Paket für den Verbraucherschutz soll auch unterschiedliche Anlageformen vergleichbar machen. „Die branchenübergreifende Vergleichbarkeit von Finanzprodukten ist der beste Verbraucherschutz“, erklärt BVI-Hauptgeschäftsführer Thomas Richter: „Nur wenn die Verbraucher die Kosten unterschiedlicher Produkte miteinander vergleichen können, haben sie eine seriöse Entscheidungsgrundlage für den Kauf eines Finanzproduktes.“
EU-Kommision will einen zweiten Fall Madoff ausschließen
Außerdem soll die aktualisierte Ogaw-Richtlinie die Fondsanlage sicherer machen, so Richter. Damit ziehe die Kommission Konsequenzen aus dem Madoff- Betrugsfall. Zukünftig müssen Depotbanken auch dann haften, wenn Unterverwahrer das Vermögen des Fonds unterschlagen. Richter: „Das Vermögen der Anleger wird nicht nur vor einer Insolvenz der Fondsgesellschaft, sondern auch vor unberechtigten Zugriffen geschützt.“
Für Kostentransparenz soll die Initiative Prips sorgen: Anleger sollen zukünftig Fonds, Zertifikate und kapitalbildende Lebensversicherungen vergleichen können. Dafür müssen Zertifikate und Lebensversicherungen künftig ihre Kosten in vergleichbarer Weise wie Fonds ausweisen. Auch Risiko- und Renditeprofile dieser PRoduktgruppen sollen zukünftig für jeden Verbraucher vergleichbar sein. (mr)
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