Mitten in der Eurokrise beruhigte die EZB mit einem weitreichenden Versprechen die Märkte. Nach jahrelangem Streit billigt Karlsruhe den riskanten Alleingang der Notenbank – aber nicht bedingungslos.
Das Bundesverfassungsgericht gibt nachträglich einem zentralen Baustein der Euro-Rettung seinen Segen – zieht aber klare Leitplanken ein. Die Richter billigten im Grundsatz, dass die Europäische Zentralbank (EZB) klamme Euro-Staaten im Ernstfall durch Staatsanleihenkäufe in großem Stil stützt.
Damit dürfte sich die Bundesbank an solchen Maßnahmen beteiligen. Voraussetzung ist aber, dass die EZB sich dabei an bestimmte Regeln hält. Bundestag und Bundesregierung müssen das dauerhaft überwachen und wenn notwendig einschreiten.
Bundesverfassungsgericht teilt Auffassung des EuGH
Mit dieser Entscheidung schließen sich die deutschen Verfassungshüter in wesentlichen Punkten einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von 2015 an. Der Senat habe zwar weiterhin Bedenken, sehe sich aber an die Luxemburger Rechtsprechung gebunden, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle in Karlsruhe. Die europäische Rechtsgemeinschaft gehe aus dem Verfahren gestärkt hervor.
Mehrere Klagen gegen das sogenannte OMT-Programm („Outright Monetary Transactions“) sind damit formal gescheitert. Sie richteten sich gegen einen EZB-Beschluss von 2012, der bislang allerdings niemals angewandt wurde.
Allein die Ankündigung der Währungshüter, wenn nötig unbegrenzt Staatsanleihen von Ländern in Finanznot zu kaufen, beruhigte damals auf dem Höhepunkt der Euro-Schuldenkrise die Finanzmärkte. Der Kauf von Staatsanleihen senkt indirekt die Zinslast eines Landes und hält es so zahlungsfähig.