PRIIPs erfreut BVI

Die neue PRIIPs-Verordnung (Packaged Retail and Insurance-based Investment Products) überzeugt den deutschen Fondsverband BVI: „Die Verordnung schafft einen neuen Informationsstandard für alle verpackten Anlageprodukte.“

Thomas Richter, BVI

Vergleichbarkeit schütze die Anleger, sagt Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des deutschen Fondsverbands BVI: „Transparenz allein ist nichts wert, wenn Anleger die Produktinformationen hinsichtlich Chancen, Risiken und insbesondere Kosten nicht vergleichen können. PRIIPs schafft genau diese Vergleichbarkeit. Anleger können so fundierte Entscheidungen treffen.“

Vergleichbare Produkte überall

Entscheidend werde aus Sicht des BVI sein, wie die Mitgliedstaaten mit diesen direkt geltenden EU-Regeln umgehen werden, so Richter: „Lebensversicherungen werden in vielen Fällen als Anlageprodukte verkauft. Deshalb ist es im Interesse des Anlegerschutzes und des fairen Wettbewerbs, dass sie in den Anwendungsbereich der Verordnung fallen. Der Gesetzgeber hat ein klares Zeichen gesetzt und den Begriff der Versicherungen sogar explizit in den Titel der Verordnung aufgenommen. Entscheidend ist nun der Umgang mit diesen direkt geltenden EU-Regeln in den Mitgliedstaaten.“

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Mögliche Schlupflöcher dürfen laut Richter nicht genutzt werden: „Für zertifizierte Riesterprodukte hat der Gesetzgeber bereits 2013 die Voraussetzungen für ein einheitliches Produktinformationsblatt geschaffen. Sie sind daher zu Recht von den Anforderungen der Verordnung ausgenommen. Diese Ausnahme darf aber nicht dazu führen, dass der Anwendungsbereich mit Zertifizierungen auf nationaler Ebene unterlaufen wird.“

Seite zwei: Vorbild KID

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