Zum Hintergrund: Als „verpackt“ gelten Produkte, die das Geld der Kunden indirekt am Kapitalmarkt anlegen oder deren Rückzahlungsanspruch in sonstiger Weise an die Wertentwicklung bestimmter Papiere oder Referenzwerte gekoppelt ist.
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Vorbild KID
Künftig erhalten Verbraucher in der EU für alle verpackten Finanzprodukte wie Investmentfonds, kapitalbildende Lebensversicherungen und Zertifikate ein einheitliches Informationsblatt nach dem Vorbild des Key Information Document (KID). Letzteres wurde für Publikumsfonds auf Grundlage der OGAW-Richtlinie bereits Mitte 2011 vorgeschrieben.
Die Informationen für die Anleger umfassen die wichtigsten Merkmale der jeweiligen Produkte, insbesondere deren Risiken und Kosten. Für zertifizierte Riester-Produkte hat der Gesetzgeber 2013 die Voraussetzungen für ein einheitliches Produktinformationsblatt geschaffen. (mr)
Foto: BVI