Die in den Koalitionsgesprächen angedachte Abschaffung der Abgeltungsteuer lehnt der BVI rundweg ab. Damit verbunden wäre eine Rückkehr zu Einzelveranlagungen und Einzelfallprüfungen. Der bürokratische Aufwand wäre enorm.
Daran würde auch der weltweite automatische Austausch von Steuerdaten nichts ändern. Denn diese Daten reichen nicht aus, um die persönliche Steuerlast jedes Anlegers zu ermitteln. Außerdem droht eine drastische Wettbewerbsverzerrung im Vergleich zu Versicherungen, die nur mit dem halben Einkommensteuersatz besteuert werden.
Finanztransaktionssteuer schädlich
„Die neue Regierung wäre gut beraten, die Abgeltungsteuer beizubehalten. Das Verfahren hat sich als wirksam und effizient bewährt“, so der BVI-Hauptgeschäftsführer Thomas Richter. Schädlich wäre auch die Einführung einer Finanztransaktionsteuer in Deutschland. Sie würde nicht die Finanzbranche, sondern letztlich nur die Anleger treffen. Generell kritisiert der BVI, dass statt Entlastungen für Sparer nur Belastungen im Gespräch sind. Entlastungen wären gerade in Zeiten niedriger Zinsen zur Sicherung des Wohlstands geboten.
Begriff „Schattenbanken“ hat ausgedient
Irritiert zeigt sich der BVI auch darüber, dass der unlängst zu den Akten gelegte Begriff der „Schattenbanken“ wieder Eingang in die Agenda des Koalitionsvertrags gefunden hat. Selbst nationale und internationale Aufsichtsbehörden wie die BaFin oder der Finanzstabilitätsrat haben von ihm Abstand genommen. Dazu Richter: „In der internationalen Diskussion hat der Begriff aus gutem Grund ausgedient, denn streng regulierte Investment- fonds sind weder Banken, noch agieren sie im Schatten. Es gibt kaum eine Branche, die so gut ausgeleuchtet ist wie das Fondsgeschäft.“ (fm)
Foto: BVI