Der BVI Bundesverband Investment und Asset Management weist Medienberichte zurück, nach denen Dachfonds zukünftig besteuert und Gewinne anders als momentan beschlossen doch der Abgeltungssteuer unterliegen werden.
?Im Regime der künftigen Abgeltungsteuer unterliegen Dachfonds den gleichen Besteuerungsregeln wie jeder andere Investmentfonds auch?, erklärt Peter Maier, Leiter der BVI-Steuerabteilung. Daran wird sich nach Einschätzung des deutschen Fondsverbands auch zukünftig nichts ändern. Somit werden Zinsen und Dividenden der Abgeltungsteuer unterworfen, während vom Anleger realisierte Kursgewinne aus dem Verkauf von Investmentfondsanteilen steuerfrei bleiben, sofern der Erwerb vor dem 1. Januar 2009 erfolgt. Auf Fondsebene realisierte Kursgewinne bleiben steuerfrei, solange sie nicht ausgeschüttet werden. Das gilt entsprechend für Dachfonds. Produkte dieser Couleur reüssieren, seit sie als Allheilmittel gegen die kommende Abgeltungssteuer angepriesen werden. (mr)