BVI fordert Korrektur der PRIIPs-Regeln

Der deutsche Fondsverband BVI rät dringend, wesentliche Stellschrauben der PRIIPs-Verordnung zu korrigieren, bevor sie in Deutschland alle Publikumsfonds erfasst. Das wäre 2020 der Fall. Bislang erhalten Privatanleger nur bei Fondspolicen ein PRIIPs-Informationsblatt, kurz PRIIPs-KID.

Thomas Richter, BVI: „Die PRIIPs-Informationsblätter müssen überarbeitet werden.“

„Es wäre unverantwortlich gegenüber den Verbrauchern, die etablierten wesentlichen Anlegerinformationen künftig durch ein mangelhaftes PRIIPs-KID zu ersetzen“, kritisiert Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des BVI. „Die PRIIPs-Informationsblätter müssen überarbeitet werden, insbesondere die Angaben zu Kosten und Wertentwicklung. Die EU-Kommission sollte dafür die für Ende 2018 vorgesehene Überprüfung der PRIIPs- Vorschriften nutzen.“

Längere Übergangsphase gefordert

Angesichts der gravierenden und komplexen Mängel geht der BVI von einer längeren Überarbeitungsphase aus. Außerdem dürften die EU-Wahlen im Mai 2019 den Prozess verzögern. Er schlägt daher vor, genügend Zeit einzuplanen und den Starttermin für das PRIIPs-KID um 24 Monate auf Januar 2022 zu verschieben. In der Vergangenheit hat der BVI wiederholt folgende Punkte kritisiert:

  • Berechnung der Wertentwicklungs-Szenarien: Investmentfonds sollen drei Szenarien zur Wertentwicklung erstellen – allerdings auf Basis von Daten aus der Vergan- genheit. Dadurch entstehen Verzerrungen. Beispielsweise werden nach einem mehrjährigen Börsenaufschwung und anschließendem Einbruch der Kurse die Szenarien zu positiv ausfallen und damit die aktuelle Entwicklung ignorieren. Es droht eine bewusste Fehlinformation der Anleger.
  • Berechnung der Transaktionskosten: Die EU-Kommission hat den Ansatz der europäischen Finanzaufsichtsbehörden und damit eine im Markt unübliche Vorgehensweise zur Berechnung der Transaktionskosten übernommen. Sie will die Differenz zwischen dem tatsächlichen Preis beim Kauf oder Verkauf eines Wertpapiers und dem „mittleren Marktpreis“ als Transaktionskosten festlegen („Arrival-Price-Methode“). Das führt in weniger liquiden Märkten wie bei Anleihen regelmäßig zu falschen oder sogar negativen Transaktionskosten. Ein Indikator dafür sind die Daten zum Kostenausweis nach MiFID II. Danach können Fonds die Transaktionskosten schon heute nach der Arrival-Price- Methode berechnen. Obwohl erst ein Bruchteil von ihnen davon Gebrauch macht, weisen dadurch schon etwa drei Prozent aller in Europa vertriebenen Fonds negative Transaktionskosten aus. Sollte die Arrival-Price-Methode zwingend für alle Fonds vorgeschrieben werden, dürfte dieser Anteil deutlich höher ausfallen.

Derzeit erhalten Privatanleger je nach Vertriebsweg vier verschiedene Dokumente: Die neuen Informationen nach MiFID II, das PRIIPs-KID für Fondspolicen, ein spezielles Produktinformationsblatt zu Riester- Fonds und schließlich das etablierte OGAW-KIID, auch bekannt als „wesentliche Anlegerinformationen“. Letzteres enthält übersichtliche und vergleichbare Informationen für Anleger unter anderem zu Kosten, Wertentwicklung und Risiken des jeweiligen Fonds, soll aber ab 2020 durch das PRIIPs-KID ersetzt werden. (fm)

Foto: BVI

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