BVI ist gegen Wohn-Riester

Die deutsche Investmentbranche wendet sich gegen die Einbeziehungvon Wohneigentum in die Riester-Rente. Die damit verbundenenRisiken seien erheblich und unabsehbar, so der Bundesverband Investment und Asset Management. Es bestehe die Gefahr, dass die staatlich geförderte Altersvorsorge beschädigt werde, noch bevor bei den erstenArbeitnehmern die Früchte dieser Vorsorgeform sichtbarwürden. ?Das kann zu einem regelrechten Ausbluten derAltersvorsorge führen, weil es für jeden Erwerber vonWohneigentum bei kurzfristiger Orientierung verführerischwäre, seine Förderung in den Wohn-Riester umzulenkenund sogar das bisher erreichte Vermögen für Zwecke desprivaten Wohnens zu konsumieren?, sagt Stefan Seip,Hauptgeschäftsführer des BVI Bundesverband Investmentund Asset Management.

Der im Jahr 2002 begonnene Einstieg in die private kapitalgedeckteAltersvorsorge mittels der Riester-Rente ? diein der Bevölkerung gerade jetzt an Schwung gewinnt ?hatte das Ziel, die Absenkung der gesetzlichen Rente zukompensieren. ?Es ist daher nicht nachvollziehbar, dassjetzt begonnen werden soll, den erst geringen Kapitalstockder Riester-Rente schon wieder abzubauen, umWohneigentum zu fördern?, so Seip. Die Förderung desImmobilienerwerbs zum Zweck der Eigennutzung sei inerster Linie eine Förderung des Wohnkonsums währendder Erwerbsphase und gerade keine Altersvorsorge.Die Konzentration des Vermögens des Sparers auf dieAnlageklasse Immobilie und dabei nur auf ein Objekt miteinem Nutzer an einem Standort widerspreche außerdemjeder vernünftigen Vorsorgestrategie.

?Auch wenn es Gründe dafür geben mag, Wohneigentumzu fördern, darf dies nicht zu Lasten der Riester-Rentegehen. Die Reform der Alterssicherung in Deutschlandsollte nicht zuletzt die Demografieanfälligkeit unserer Alterssicherungmindern?, erklärt Seip die Haltung der Investmentbranche.Gerade Wohnimmobilien seien aberlangfristig ausgesprochen demografieanfällig.Die bisherige Vorgabe der Riester-Rente, Investmentfonds,Lebensversicherungen oder Banksparpläne zu nutzen,sei keine Diskriminierung der Immobilie. Nur der Aufbaueines verfügbaren Geldvermögens könne den individuellen,vielfältigen und unvorhersehbaren Bedürfnissenim Alter Rechnung tragen.

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